"Ein Tarifvertrag bedeutet somit nicht automatisch eine gute Entlohnung", erläutert Dr. Biastoch weiter, "denn beispielsweise unsere Pflegefachkräfte erhalten bereits heute 15,02 Euro in der ersten Einstufung und nach in der Regel einem Jahr 15,81 Euro pro Stunde." Der empfohlene Mindestlohn der Pflegekommission beträgt ab 1. Juli 2021 15 Euro je Arbeitsstunde. "Um gut zu bezahlen, bedarf es keinen Tarifvertrag, sondern vielmehr allgemeinverbindliche Regelungen für abgestufte Mindestlöhne und Mindesturlaub", ergänzt Dr. Biastoch. Diese Regelungen würden sogar einige Haustarifverträge aushebeln. "Teilweise liegen diese unter den neuen gesetzlichen Regelungen", weiß Dr. Biastoch, der auch Landesvorsitzender und Mitglied im Bundesvorstand des Branchenverbandes VDAB (Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.) ist.
Während der Gesetzgeber eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 40 Stunden kalkuliert, beträgt die wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitkraft bei Humanas seit Oktober 2019 38,5 Stunden. "Wir haben die Umstellung natürlich ohne Lohnabsenkung vollzogen", betont Dr. Biastoch. Will heißen: Das Gehalt ist gleich geblieben, dafür müssen aber weniger Wochenstunden gearbeitet werden. "Dadurch haben unsere Mitarbeiter auf das Jahr gerechnet rund acht Tage mehr Zeit für ihre Familien", ergänzt Dr. Biastoch.
Arbeiten bei Humanas bedeutet neben einem Lohn mit maximalen Zuschlägen und einer 38,5-Stunden- Woche auch mehr Urlaub. "Die Pflegekommission hat eine Erhöhung auf mindestens 25 Tage beschlossen, bei uns gibt es seit Jahresbeginn 28 Tage Urlaub", sagt Dr. Biastoch.
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