Ein vollkommen wirkungsloses Tierwohlkennzeichen, ein paar zaghafte Empfehlungen und Informationsinitiativen für öffentliche Einrichtungen zum Thema nachhaltigere Ernährung und Lebensmittelverschwendung oder die zähneknirschende Einführung der Nährwertampel Nutri-Score auf freiwilliger Basis zählen zur mageren Bilanz der letzten Jahre. Dabei brauchen wir dringender denn je einen tiefgreifenden Wandel unseres Ernährungssystems, von der landwirtschaftlichen Produktion bis hin zu unseren Ernährungsgewohnheiten. Unsere Art der Erzeugung und des Verbrauchs von Lebensmitteln gefährdet die Gesundheit von immer mehr Menschen und schadet der Umwelt weltweit und direkt vor unserer Haustür.
Bundesministerin Julia Klöckner und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft können und müssen mehr liefern. Die frisch vorgestellte „Farm to Fork“-Strategie der EU-Kommission schafft eine solide Basis für die Gestaltung eines nachhaltigeren Ernährungssystems auch in Deutschland. Dazu aber braucht es in Deutschland klare Zielvorgaben und mehr verpflichtende Maßnahmen.
Nimmt Deutschland die Strategie aus Brüssel ernst, so muss zum Beispiel aus dem auf Freiwilligkeit basierenden Tierwohlkennzeichen schleunigst eine verpflichtende Haltungskennzeichnung werden. Wie bei Frischeiern müssen die Verbraucher zukünftig die Art der Tierhaltung eindeutig erkennen. Das Nährwertkennzeichnungssystem Nutri-Score sollte ebenso Pflicht statt Kür sein. Und wer schließlich mehr Nachhaltigkeit auf dem Teller will, der muss mehr liefern als zaghaften Empfehlungen und Informationsinitiativen für öffentliche Einrichtungen. Dringend notwendig wären konkrete Ziel- und Umstellungsvorgaben und die Verankerung von Mindestkriterien in den Vergabeverfahren für die Gemeinschaftsverpflegung vom Kindergarten über die Schule bis hin zum Seniorenheim. Zu den Kriterien gehören sollten unter anderem ein Mindestanteil an Bio-Produkten und anderen zertifizierten Produkten, Angaben zum Fleischanteil und Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung. Nach der Maßgabe „öffentliche Gelder für öffentliche Güter“ sollten Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen auch für die höheren Leistungen entsprechend vergütet werden und nicht das Prinzip gelten, das billigste Angebot gewinnt. Eine gesunde und nachhaltige Verpflegung ist das wert.“
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