Engagement der Deutschen Länder für den Schutz der Ozeane

Während gegenwärtig nationalstaatliches Handeln Vorrang vor gemeinschaftlichem Vorgehen zu haben scheint, setzt die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen unverändert auf die Idee weltweiter Solidarität. Zu ihren Zielen zählt auch der Schutz natürlicher Ressourcen. Auch die Deutschen Länder setzen sich für die Agenda 2030 ein. Zu dem speziellen Engagement Schleswig-Holsteins ist aktuell auf dem Portal Deutsche Länder in der Entwicklungspolitik der Bericht zum Nachhaltigkeitsziel 14 „Leben unter Wasser“ über den Schutz der Ozeane erschienen.

Die Ozeane verbinden sämtliche Anrainer untrennbar miteinander – auch durch gemeinsame Gefährdungen, Bedrohungen und die Herausforderungen bei deren Bewältigung. Mannigfaltige Probleme sind inzwischen deutlich erkennbar; Überfischung, Korallensterben, Überdüngung, Übersäuerung sowie Verschmutzung und Vermüllung des Wassers durch Plastik sind dabei nur einige von ihnen. Ein schnelles Umsteuern und langfristige Lösungen sind erforderlich.

Schleswig-Holstein und die Deutschen Länder setzen sich in verschiedenen Bereichen für den Erhalt des Lebensraums Ozean ein. Als Grundlage für jegliches Engagement dienen Erkenntnisse der Wissenschaft. Dafür steht die Deutsche Allianz für Meeresforschung zwischen den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen. Im Bereich Fischerei und Aquakultur werden verschiedene Projekte gefördert, darunter die freiwillige Vereinbarung mit den Fischereiverbänden in der Ostsee zur Verbesserung des Schutzes von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten.

Den vollständigen Text finden Sie auf dem Portal Deutsche Länder in der Entwicklungspolitik unter der Rubrik „Im Fokus“. Einen tieferen Einblick in das Engagement für das Nachhaltigkeitsziel „Leben unter Wasser“ in den Deutschen Ländern bietet die Ausgabe 101 des Rundbriefs Bildungsauftrag Nord-Süd mit einem Leitartikel von Miguel de Serpa Soares, Untergeneralsekretär für Rechtsangelegenheiten und Rechtsberater der Vereinten Nationen und Vertreter des Focal Point of UN- Oceans.

Projekt gefördert durch: die Deutschen Länder  Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

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