Ausschlaggebend war der Unwille der Versicherer, den versicherten Betrieben auch nur ansatzweise entgegenzukommen. „Obwohl sich die weit überwiegende Ansicht in der Literatur für eine Eintrittspflicht der Betriebsschließungs-Versicherung im Zusammenhang mit Covid-19 / Corona ausspricht, sind die Versicherer ihren Versicherten über das pauschale 15%-Angebot hinaus nicht entgegengekommen“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. „Dies ist durchaus ungewöhnlich. In anderen Verfahrenskomplexen kommt es außergerichtlich zu Vergleichsgesprächen, die regelmäßig auch in Einigungen münden. Vorliegend war dies nicht der Fall.“ Dass dies in relativ engem zeitlichen Zusammenhang und mit nahezu identischer Argumentation von mehreren Versicherern erfolgte, lässt zumindest vermuten, dass die Ablehnungen nicht zwingend ohne wechselseitige Kenntnis der Versicherer erfolgten.
„Die Ablehnung überrascht aber umso mehr, als dass die Indizien ja durchaus dafür sprechen, dass eine Eintrittspflicht der Versicherer besteht. So hat sich das Landgericht Mannheim als erstes Gericht mit einem Fall der Betriebsschließung auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Covid-19 vom Versicherungsschutz umfasst sein dürfte. Auch bejaht der ehemalige Vorsitzende Richter am Versicherungssenat des OLG München in einem Rechtsgutachten die Eintrittspflicht der Versicherer“, so Rechtsanwältin Aylin Kempf, ebenfalls Fachanwältin für Versicherungsrecht. „Wir gehen jedenfalls weiterhin von guten Erfolgsaussichten aus, und können daher Betroffenen nur empfehlen, vor der Annahme eines Vergleichs fachanwaltlichen Rat einzuholen.“
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L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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