Corona-Krise – Bürgschaftsbanken unterstützen tausende KMU

Die Bürgschaftsbanken erreichten nach ersten Zahlen des Jahres 2020 vom 01. Januar bis zum 30. April über 3.400 Anfragen von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Davon konnten bereits über 2.400 mittelständische Unternehmen und Freiberufler in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten unterstützt werden. Dies ist rund ein Drittel mehr verglichen mit dem Vorjahreszeitraum. Seit Ausbruch der Corona-Krise Mitte März verdoppelten sich bei vielen Bürgschaftsbanken die Antragszahlen.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erhöhten sich die Genehmigungen von  Bürgschaften/Garantien am meisten beim Gastgewerbe (+84%), im Dienstleistungsbereich (+44%) sowie beim Handel (+42%). Insgesamt wurden im genannten Zeitraum Bürgschaften/Garantien von rund 475 Millionen Euro (+24%) und damit Kredite/Beteiligungen in Höhe von über 671 Millionen Euro (+32%) ermöglicht.

Im Zuge der Krise haben die privaten Bürgschaftsbanken eine erhebliche Ausweitung ihrer Fördermöglichkeiten vom Bund und den Bundesländern erhalten. Diese umfassen u.a. die Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro), eine höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen. Die Bürgschaftsbanken nutzen zudem die verbesserten EU-Beihilferegime und haben somit mehr Freiräume zur Unterstützung von Unternehmen. In vielen Fällen sind die Institute in Hilfsprogramme der Länder eingebunden.

Sofern infolge der Corona-Krise zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung grundsätzlich besichern. Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle sollen aber vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.

Ein großer Teil der Anfragen wurde bereits über das neue Finanzierungsportal (1) der Bürgschaftsbanken online gestellt. Gerade auch von sehr kleinen Unternehmen. Eine Kontaktaufnahme kann auch durch die Hausbank, eine Kammer oder Berater erfolgen. Eine Übersicht der jeweils zuständigen Bürgschaftsbank steht auf der Seite des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (2) zur Verfügung.

(1) = https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de
(2) = https://www.vdb-info.de/mitglieder

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