Besuch beim Zahnarzt: kein Grund zur Sorge

  • Bisher kein erhöhtes Risiko für Patienten und Angestellte feststellbar
  • Schon vor Krise ausgezeichneter Infektionsschutz
  • Zahnärzte ergänzen Hygienestandard zusätzlich
  • Patienten mit Symptomen müssen vorab anrufen

Viele Patienten und Mitarbeiter stellen sich die Frage, ob ein Besuch beim Zahnarzt wie bisher möglich ist. Fachleute raten dazu. Eine zahnmedizinische Behandlung führt nach den bisherigen Erkenntnissen nicht zu einer erhöhten Ausbreitung der Infektion mit COVID19. Weltweit trugen zahnmedizinische Behandlungen weder bei Patienten noch beim zahnmedizinischen Fachpersonal zu höheren Infektionszahlen bei.

Generell gelten in Zahnarztpraxen seit Jahren hohe Standards für Hygiene und Infektionsschutz. Diese Regeln folgen den Arbeitsschutzbestimmungen, dem Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Auf Basis der Hinweise durch das RKI hat die Bundeszahnärztekammer erweiterte Empfehlungen für zahnmedizinische Abläufe und verwendete technische Geräte veröffentlicht. Das RKI verweist für den Bereich Zahnmedizin auf die Bundeszahnärztekammer.

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