„Artenschutz braucht gesetzliche Regelungen“

Die Initiator*innen des Volksbegehrens Artenvielfalt.Jetzt! begrüßen die von Landesregierung, Landvolk und Umweltverbänden angekündigte Absichtserklärung für einen besseren Artenschutz in Niedersachsen. „Es freut uns, dass die Landesregierung und vor allem das Landvolk wesentliche Teile unseres Volksbegehrens mittragen. Jetzt gilt es, das in einem wirksamen Landesgesetz zu verankern", sagt Hans-Joachim Janßen. „Die gemeinsame Absichtserklärung ist aber kein Ersatz für die mit dem Volksbegehren angestrebte gesetzliche Regelung“ sagt Dr. Holger Buschmann. „Wenn etwa auf Gewässerrandstreifen nicht gespritzt und nicht gedüngt werden soll und wenn Hecken und Feldgehölze erhalten bleiben sollen, braucht es dafür gesetzliche Regelungen.“

„Freiwillige Vereinbarungen und Anreizsysteme können rechtliche Regelungen sinnvoll ergänzen“, sagt Klaus Ahrens. „Es reicht aber nicht, wenn nur einzelne Landwirte ein paar Blühstreifen oder Hecken anlegen oder einzelne Kommunen auf Glyphosat auf öffentlichen Flächen verzichten. Es ist die Aufgabe der Landesregierung hier für einheitliche Vorgaben zu sorgen.“ Als Beispiel sieht der Imker das dramatische Insektensterben. Hier gelte sowohl für Bienen als auch für andere Insekten: Der Rückgang der Blütenvielfalt, der hohe Einsatz an Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, der Verlust von Lebensraum bedrohe alle Insekten. „Sie brauchen mehr Blühpflanzen, breit angelegte Biotopverbundsysteme, ein Verbot der Neonikotinoide und bessere Analysen bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln – flächendeckend und langfristig. Das erreichen wir nicht allein mit freiwilligen Vereinbarungen“, so Ahrens.

Hintergrund:

Als Initiator*innen haben das Volksbegehren Artenvielfalt unterschrieben: Klaus Ahrens, Vizepräsident der Berufsimker, Dr. Nick Büscher und Dr. Holger Buschmann vom NABU sowie Hans-Joachim Janßen und Anne Kura von den niedersächsischen GRÜNEN. Weitere über 115 Bündnispartner, darunter der BUND, der WWF, Die Linke, die ÖDP sowie Imkerverbände, Vereine und Unternehmen unterstützen das Volksbegehren. Eine Übersicht dazu findet sich auf unserer Homepage unter www.artenvielfalt-niedersachsen.jetzt

Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen war der Start des Volksbegehrens im März zunächst verschoben worden. Jetzt können Unterschriften voraussichtlich ab Anfang Juni gesammelt werden – angepasst an die Kontaktbeschränkungen zunächst nur im begrenzten Rahmen des persönlichen häuslichen Umfeldes der beteiligten Verbände und Organisationen sowie von interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die die erforderlichen Unterlagen zugeschickt bekommen. In einem ersten Schritt sind 25.000 Unterschriften nötig, um die offizielle Zulassung der Landesregierung zu erhalten. Insgesamt braucht es rund 610.000 Unterschriften unter das Volksbegehren, damit es in den Landtag eingebracht wird.

Das Politikjournal Rundblick hatte heute über den geplanten Start des Volksbegehrens sowie über die bevorstehende Unterzeichnung einer Vereinbarung über mehr Artenschutz zwischen Landesregierung und Umwelt-, Natur- und Agrarverbänden berichtet.

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