Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute erstmalig im bislang größten deutschen Auto- und Wirtschaftsskandal entschieden. Gleichzeitig ist das heute gefällte Urteil ein Meilenstein für alle Geschädigten und ebenso ein Präzedenzurteil für alle künftigen Autokäufer. Das BGH-Urteil stellt fest, dass den Käufern durch die illegale Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschadet wurde. Die Geschädigten können nun Schadensersatzzahlungen vom Volkswagen-Konzern einfordern. Das weitere Vorgehen sieht vor, dass die Kläger ihr Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis teilweise zurückverlangen können, allerdings müssen die gefahrenen Kilometer angerechnet werden.
Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das den Verbrauchern endlich Klarheit verschafft. Betroffene VW-Kunden können jetzt nach fast fünf Jahren entschädigt werden.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, fasst zusammen: „Aussagen für das deutsche Verbraucher-Kaufrecht können nun allgemein abgeleitet werden. Das Urteil hat höchste Bedeutung für jeden Geschädigten und ist dahingehend zukunftsweisend. Alle Autokäufer, die durch falsche Hersteller- und Verkaufsangaben geködert werden, können sich auf dieses Präzedenzurteil berufen, wenn eine Produkteigenschaft bestellt, käuflich erworben – aber wie sich herausstellt – nicht geliefert wurde.“
Über den ACE Auto Club Europa e.V.
Der ACE Auto Club Europa ist Mobilitätsbegleiter aller modernen mobilen Menschen. Wir bieten unseren über 630.000 Mitgliedern klare Orientierung, sichere Hilfe und zuverlässige Lösungen. Die Kernthemen des Clubs sind die klassische Pannen- und Unfallhilfe sowie Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ACE Auto Club Europa e.V.
Schmidener Straße 227
70374 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 5303-0
Telefax: +49 (711) 5303-168
http://www.ace.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.