SHGT zum kommunalen Finanzausgleich: Landtag muss nachbessern

„Der von der Landesregierung verabschiedete Gesetzentwurf zum kommunalen Finanzausgleich greift keinen einzigen der konstruktiven Vorschläge der Gemeinden im Anhörungsverfahren auf. Der Landtag muss daher im Gesetzgebungsverfahren nachbessern und ungerechte Regelungen zu Lasten des gemeindlichen Bereiches beseitigen, forderte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs.

Bülow betonte, der Gesetzentwurf zum kommunalen Finanzausgleich setze das richtige Signal, indem die Gemeindestraßen und die Kinder künftig berücksichtigt werden. Der Finanzausgleich habe die Flächenlasten im ländlichen Raum und die Kosten der kleinen Gemeinden bisher deutlich unterschätzt. Dem könne mit dem Gesetzentwurf nun begegnet werden.

Allerdings wolle die Regierung den meisten Gemeinden die Mittel für die Integration von Flüchtlingen ganz streichen. „Das ist inakzeptabel, denn ohne die nicht zentralörtlichen Gemeinden und Ämter ist die Integration der Flüchtlinge nicht leistbar“, kritisierte Bülow. Ein großer Teil der Flüchtlinge lebe weiterhin in kleineren Gemeinden.

„Wir können nicht nachvollziehen, warum ausgerechnet der Anteil der Gemeinden an den Finanzmitteln für Infrastruktur gekürzt werden soll“, ergänzte Bülow. Bei den Städten und Gemeinden läge die Hauptlast der Infrastrukturinvestitionen.

Viel zusätzliche Bürokratie befürchtet der Gemeindetag auch durch ein neues Zuschusssystem für Schwimmbäder und die Berücksichtigung von Investitionsabschreibungen im Schullastenausgleich. Weniger und nicht mehr Verwaltungsaufwand sei das Gebot der Stunde, so Bülow abschließend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag e.V.
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Telefon: +49 (431) 570050-50
Telefax: +49 (431) 570050-54
http://www.shgt.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel