Als kurzfristige Lösung und Einstieg in eine deutliche Verbesserung der Situation fordert der DBfK während der Pandemie eine steuer- und sozialversicherungsbeitragsfreie Zulage von 75 EURO pro geleisteter Schicht für alle Pflegefachpersonen. Die Zulagen sind aus Steuermitteln zu finanzieren, wodurch alle Bürgerinnen und Bürger an deren Finanzierung beteiligt würden. Darüber hinaus sollen alle Mitarbeitenden in den betroffenen Bereichen für 2020 zusätzlich 5 Tage Urlaub erhalten, die nach Abklingen der Pandemie genommen werden können und durch Aufstockung der Personalkapazitäten ausgeglichen werden.
Die Herausforderungen der Pandemie machen die Relevanz der professionellen Pflege zur Bewältigung der Krise deutlich und unterstreichen die Bedeutung einer ausreichenden – und derzeit nicht vorhandenen – Personalausstattung mit Pflegefachpersonen auch in normalen Zeiten. Die Benachteiligung der Sorgeberufe als klassische Frauenberufe ist vielfach dokumentiert und es ist deshalb überfällig, nach der Pandemie die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich zu verbessern und auch die Vergütung nachhaltig anzuheben. Das wäre ein angemessener Schritt der Anerkennung des gesellschaftlichen Beitrags der Profession Pflege und ein bedeutender Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Berufes.
Dies beinhaltet einerseits die Umsetzung der lange diskutierten besseren Personalausstattung in allen Versorgungssektoren. Andererseits macht sich Ansehen und Wert eines Berufes auch am Gehalt fest. Angesichts der Nachwuchsprobleme in der Pflege und des zu erwartenden deutlichen Mehrbedarfes an Pflegefachpersonen muss eine deutliche Anhebung des Einkommens der Pflegefachpersonen erfolgen. Der DBfK hält ein Einstiegsgehalt in Höhe von 4.000 EURO brutto für angemessen. Wir fordern deshalb die Tarifparteien auf, Verhandlungen mit dieser Zielvorgabe aufzunehmen. Von der Bundesregierung erwarten wir, im Anschluss einen solchen Tarifabschluss für allgemeingültig zu erklären, damit auch nicht tarifgebundene Bereiche davon profitieren. Zulagen für Schichtdienst etc. sollten zudem grundsätzlich der Belastung angemessen sein und von Steuern befreit werden. Die Refinanzierung durch die Kassen muss dabei gesichert sein.
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