Das Motto der diesjährigen Woche für das Leben, „Leben im Sterben“, ist nicht nur wegen der Pandemie-Lage besonders aktuell, sondern auch wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid. In diesem Urteil werden Autonomie und selbstbestimmter Sterbewille über alles andere gestellt, über das staatlich zu schützende Lebensrecht und in letzter Konsequenz zum Beispiel auch über ärztliche Grundeinstellungen oder Gewissensfreiheit.
Völlig außer Acht gelassen wird hierbei, dass Selbstbestimmung sehr viel mit menschlichen Bindungen zu tun hat und immer auch davon beeinflusst wird. Umfragen bei schwerstkranken und alten Menschen, die sich töten (lassen) wollen, ergeben, dass vor allem fehlende oder negative Bindungen diesen Wunsch aufkommen lassen. Die meisten begründen ihn damit, dass die Angehörigen die Situation nicht ertrügen, dass man einsam sei oder Angst vor Einsamkeit habe und nicht mehr zur Last fallen wolle. Das bedeutet umgekehrt das, was die Woche für das Leben in diesem Jahr betonen wollte: Wenn man dieser Situation, die offenbar nicht aus der Unerträglichkeit einer Krankheit resultiert, sondern aus dem Mangel an menschlicher Zuwendung, genau diese Nächstenliebe entgegensetzt, würde bei den meisten Menschen der Wunsch nach Tötung oder Beistand zur Selbsttötung gar nicht aufkommen.
Dieselbe Möglichkeit besteht bei Schwangerschaftskonflikten: Wenn Frauen in schwierigen Lebenssituationen umfassende Unterstützung und menschliche Zuwendung erhalten, brauchen sie keine Abtreibung. Denn auch eine Entscheidung zur Abtreibung ist in der Regel fremdbestimmt und hat sehr viel mit fehlenden stabilen Bindungen zu tun.
Jede Woche muss eine Woche für das Leben sein. Das würde viele Konflikte und Tötungen vermeiden.
Der Bundesverband Lebensrecht wird die Woche für das Leben mit der zu diesem Thema geplanten Fachtagung am 18.09.2020 in Berlin nachholen, der Marsch für das Leben findet am 19.09.2020 statt. Die Kirchen und alle anderen Gremien, denen die Woche für das Leben und die Thematik wichtig ist, sind eingeladen, sich dem anzuschließen.
Weitere Informationen unter https://www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung/
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