„Wir begrüßen, dass die BSB in Ihrem aktuellen Hygieneplan für die staatlichen Schulen einige bisherige Kritikpunkte der GEW aufgegriffen und umgesetzt hat“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg: „So wird der Einsatz von Beschäftigten aus Risikogruppen im Präsenzunterricht endlich ausgeschlossen. Diese werden im Online-Unterricht bzw. für Verwaltungsaufgaben eingesetzt. Das muss allerdings auch für Schwangere und Personen, die mit Menschen aus Risikogruppen in einem Haushalt leben, gelten, sowie für Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen. Hier muss die Schulbehörde nachbessern! Präsenzunterricht muss hinter dem Gesundheitsschutz für Schüler*innen und Beschäftigte zurückstehen.“
Die GEW fordert zusätzlich, weitere Punkte in den Hygieneplan aufzunehmen:
- Wiederverwendbare Mund-Nasen-Masken müssen für alle Schüler*innen und Beschäftigten von der Behörde in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden.
- Der Hygieneplan soll für alle staatlichen Schulen gelten, die speziellen Sonderschulen wurden aber offenkundig nicht bedacht. Hier brauchen alle Beschäftigten, die ja eng und z.T. pflegerisch mit den Schüler*innen arbeiten, medizinische Schutzausrüstung von der Behörde analog Pflegeeinrichtungen.
Zum weiteren Verfahren kommentiert Anja Bensinger-Stolze abschließend: „Der Gesamtpersonalrat Schulen ist in der Mitbestimmung für diese Gesundheitsschutz-Maßnahmen der BSB. Bisher ist er nicht beteiligt. Das muss die Behörde sofort und uneingeschränkt nachholen! Im Weiteren müssen dann die Schulen den Hygieneplan vor Ort auf ihre Gegebenheiten konkretisieren. Und da sind wiederum ohne Wenn und Aber die schulischen Personalräte zu beteiligen. Es kann nicht sein, dass die Mitbestimmung der Beschäftigten unter den Vorzeichen der Krise einfach ausgehebelt wird. Dagegen wird sich die GEW mit allen Mitteln wehren! Eine praktische Umsetzung bis zum 27.4.20 ist unrealistisch, die Schulen brauchen dafür Zeit. Gesundheitsschutz steht über Unterricht! Wir fordern die Behörde daher auf, jeden Präsenzunterricht bis zum Ende der jeweiligen Prüfungen an allgemeinbildenden Schulen auszusetzen.“
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