Die hälftige Finanzierung der Deutschen Richterakademie zwischen Bund und Ländern stand nach der Kritik des Bundesrechnungshofes (BT-Drs. 19/5500 Nr. 9) an dem Anteil des Bundes von rund 2 Mio. € infrage. Nunmehr ist die weitere Finanzierung gesichert.
Eine qualitativ gute Fortbildung kommt der Richterschaft und damit der gesamten Justiz in der Bundesrepublik Deutschland zugute. Die länderübergreifende Richterfortbildung trägt mit dazu bei, dass die Rechtsprechung in Deutschland über die Ländergrenzen hinweg nicht zu sehr differenziert. Allein schon deshalb geht das Interesse des Bundes an der Fortbildung der Richter*innen und Staatsanwälte*innen weit über die Zahl seiner Teilnehmerplätze in der Deutschen Richterakademie hinaus.
Dem Interesse an einer bundesweit einheitlichen Rechtsanwendung soll zukünftig im Rahmen einer Evaluierung des Fortbildungsprogramms mit einer stärkeren Ausrichtung an Bundesinteresse Rechnung getragen werden.
Die Neue Richtervereinigung fordert jedoch weiterhin die dringend notwendige Überarbeitung der über 27 Jahre alten Verwaltungsvereinbarung über die Deutsche Richterakademie vom 1. März 1993 hinsichtlich der beratenden Mitwirkung von Berufsverbänden in der Programmkonferenz. Die damalige Begrenzung auf die drei Berufsverbände DRB, ÖTV (Fachgruppe Richter und Staatsanwälte) und BDVR spiegelt die weitere Entwicklung der berufsständischen Vertretung von Richtern*innen und Staatsanwälten*innen nicht mehr wieder. Sie steht auch im Widerspruch zu Sinn und Zweck einer beruflichen Fortbildung, wie sie auch die Deutsche Richterakademie auf ihrer Homepage für sich in Anspruch nimmt. Danach „muss die Fortbildung für die Praxis aus der Praxis kommen.“ Daneben soll die Fortbildung „Kenntnisse und Erfahrungen über politische, gesellschaftliche und andere wissenschaftliche Entwicklungen vermitteln“.
Nachdem die NRV bereits seit über 30 Jahren an diesen (justiz-)politischen und gesellschaftlichen Aufgaben mitwirkt, ist sie an der Gestaltung des Fortbildungsprogramms zu beteiligen.
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