Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hatte von der Bundesregierung bereits zu Krisenbeginn eine zeitweise Anhebung der Haftungsfreistellung bei den Liquiditätshilfen des Bundes für die durchleitenden Banken und Sparkassen auf 100 Prozent gefordert, um den Zugang zu Krediten schneller und einfacher zu gestalten. Neben der 100%igen Haftungsfreistellung sieht der aktuelle Entwurf vor, dass Unternehmen antragsberechtigt sind, die zuvor nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und mindestens seit 1. September 2019 auf dem Markt aktiv waren. Die Kredithöhe soll drei Monatsumsätze des letzten Jahres, jedoch pro Unternehmen maximal 500.000 € (11 – 49 Mitarbeiter) oder 800.000 € (50 Mitarbeitern und mehr) betragen und eine Laufzeit von 10 Jahren haben.
In der gegenwärtigen Krise geht es für den Tourismus darum, mit den passenden Maßnahmen die Kleinunternehmen und den Mittelstand zu sichern, die das Rückgrat der Branche bilden.
„Die Bundesregierung macht in dieser auch wirtschaftlich schwierigen Situation sehr viel richtig. Deswegen bauen wir darauf, dass nun auch schnell die Mittelstandslücke bei den Förderungen geschlossen wird“, ergänzt Norbert Kunz.
Seit 1902 setzt sich der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) für eine erfolgreiche touristische Entwicklung in Deutschland ein. Als Dachverband kommunaler, regionaler und landesweiter Tourismusorganisationen vertritt der DTV die Interessen seiner rund 100 Mitglieder gegenüber Politik und Behörden, setzt Impulse, vernetzt Akteure miteinander und fördert einen zukunftsweisenden Qualitätstourismus im Reiseland Deutschland.
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