Die CGM und GÖD schließen sich an die Forderung der DHV an

Die CGM und GÖD schließen sich an die die Forderung der DHV an und fordert die Bundesregierung auf, das Kurzarbeitergeld in den unteren Einkommen so auszugestalten, dass der Nettolohn, der mit einem Mindestlohn von 9,35 € brutto in der Stunde verdient wird, nicht unterschritten wird! Darüber hinaus ist bis zu einem Stunde nlohn von 15,00 € das Kurzarbeitergeld auf 80 % des Nettolohns zur Absicherung aller betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzustocken!

In wirtschaftlichen Krisen zeiten können Firmen Kurzarbeit beantragen. F ür die betroffenen Mitarbeiter/innen bedeutet das, dass sie während diese r Zeit Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit beziehen . Das gesetzliche Kurzarbeitergeld beträgt gemäß §§ 95 ff. SGB III momentan 60 Prozent vom Nettoarbeitsentgelt . S ozialversicherungspflichtig Beschäftigte müsse n jetzt in der Corona Kris e deutliche Abstriche bei ihre m E inkommen hinnehmen. Ein Kurzarbeitergeld von 60 Prozent ist für viele Arbeitnehmer/inn e n zu gering. Plöt zlich 40 Prozent weniger Lohn oder Gehalt zu bekommen bedeutet für viel e Betroffene , dass sie Miet und Lebenshaltungskosten nur noch schwer aufbringen können.

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