In wirtschaftlichen Krisen zeiten können Firmen Kurzarbeit beantragen. F ür die betroffenen Mitarbeiter/innen bedeutet das, dass sie während diese r Zeit Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit beziehen . Das gesetzliche Kurzarbeitergeld beträgt gemäß §§ 95 ff. SGB III momentan 60 Prozent vom Nettoarbeitsentgelt . S ozialversicherungspflichtig Beschäftigte müsse n jetzt in der Corona Kris e deutliche Abstriche bei ihre m E inkommen hinnehmen. Ein Kurzarbeitergeld von 60 Prozent ist für viele Arbeitnehmer/inn e n zu gering. Plöt zlich 40 Prozent weniger Lohn oder Gehalt zu bekommen bedeutet für viel e Betroffene , dass sie Miet und Lebenshaltungskosten nur noch schwer aufbringen können.
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