„Die Pflege- und Krankenkassen sowie die Sozialhilfeträger müssen die Pflegeeinrichtungen mit allen erforderlichen Mitteln unterstützen. Es darf nicht die Situation entstehen, dass die Kassen ihren Sicherstellungsauftrag in der Corona-Pandemie nicht mehr wahrnehmen. Pflegeeinrichtungen, die Hilfe bedürfen und diese auch angefragt haben, muss sofort geholfen werden. Die originäre Kassen-Verantwortung kann in diesem Fall nicht delegiert werden. Dies gilt auch mit Blick auf Schutzausrüstung.
Denn ob Infektionen in der häuslichen Pflege und in Pflegeheimen in größerem Umfang verhindert und gebremst werden können, hängt wesentlich davon ab, dass ausreichend Schutzkleidung und Desinfektionsmittel verfügbar sind. Dies ist derzeit noch nicht der Fall.
Zumindest auf der wirtschaftlichen Seite hat die Bundesregierung für die Pflegeheime und Pflegedienste geregelt, dass die durch die Corona-Pandemie bedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung getragen werden. Die Kostenerstattungs-Festlegungen liegen vor.
Der Deutsche Pflegerat weist hier darauf hin, dass das bundeseinheitliche Verfahren keinen zusätzlichen Aufwand verursachen darf. Andernfalls muss u. a. beim Nachweisverfahren nachjustiert werden. Was fehlt, ist der Einbezug der Corona-bedingten Ausfälle bei den Investitionskosten. Um den Versorgungsauftrag durch die Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten, müssen auch derartige Corona-bedingte Ausfallkosten getragen werden.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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