„Unsere Betriebe brauchen schnelle und unbürokratische staatliche Unterstützung. Andernfalls werden zwei Drittel aller Clubs und Discos die Corona-Krise nicht überstehen“, befürchtet der BDT-Präsident. Ein Stück wichtiges Kulturgut ginge verloren. Nicht erst nach der Verlängerung der Corona-Einschränkungen vor wenigen Tagen zeige sich, dass Clubs und Discotheken nicht nur die ersten waren, die schließen mussten, sondern auch die letzten sein werden, die wieder an den Markt gingen.
„Für die Discotheken und Clubs hat der Gesundheitsschutz der Gäste wie Mitarbeiter höchste Priorität“, betont Pikkemaat. Die Branche habe alle notwendigen Maßnahmen akzeptiert und dafür Verständnis aufgebracht. Zugleich macht er deutlich, dass die Betriebe dringend Unterstützung und Perspektiven bräuchten: „Dieser wichtige Teil der Veranstaltungsbranche darf nicht vergessen werden. Die seit Anfang März verlorenen Umsätze lassen sich in der Club- und Discothekenbranche nicht mehr nachholen. Und die Durststrecke ist noch lang.“
Schnelle Finanzspritze: partielle Umsatzverlusterstattung ab März 2020
Um die dringend benötigte Liquidität schnell herzustellen und somit eine Vielzahl von Insolvenzen in den Sommermonaten zu vermeiden, fordert der BDT als Ausgleich für die ab März 2020 erlittenen Umsatzverluste eine unbürokratische Entschädigung. Für jeden geschlossenen Monat könnte die für den gleichen Vorjahreszeitraum festgesetzte und gezahlte Mehrwertsteuer rückwirkend erstattet werden.
Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ab Wiedereröffnung
Zudem fordert der BDT die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf gastronomische Umsätze ab dem ersten Tag der Wiedereröffnung. Auch so könnten erlittene Umsatzausfälle etwas kompensiert und die Tilgung der aufgenommenen Kredite ermöglicht werden.
„Club- und Discothekenveranstaltungen haben sich im Laufe der letzten 60 Jahre in ihrer Mehrheit zu attraktiven und wertvollen Kulturevents entwickelt und etabliert“, erklärt der BDT-Präsident. Dieses Kulturgut sei nun erheblich gefährdet – eine Branche mit 1.430 Betrieben, 633,5 Millionen Euro Jahresnettoumsatz und 38.000 Beschäftigten. Aufgrund der massiven Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie drohten 1.000 Betriebe insolvent zu gehen. Tausende Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel.
Pikkemat macht deutlich: „Als ein wesentlicher Teil der Nachtgastronomie tragen Clubs und Discotheken maßgeblich zur Attraktivität und Lebensqualität einer Stadt oder Gemeinde bei und sind daher aus deren heutigen Erscheinungsbild nicht mehr wegzudenken.“ Ein pulsierendes und faszinierendes Nachtleben gehöre zum Flair einer Stadt.
„Für die jungen Einwohner wie für viele Besucher war der Club- und Discothekenbesuch die beliebteste Freizeitbeschäftigung am Wochenende! Das soll auch nach der Corona-Krise wieder so sein!“
Der BDT ist der spezielle Berufsverband der Clubbetreiber und Discothekenunternehmer in Deutschland und vertritt die fachspezifischen Interessen der bundesweit ca. 1.500 Betriebe umfassenden Branche. Er fördert den Austausch und die Kommunikation zwischen den Mitgliedern und bietet ein attraktives Fort- und Weiterbildungsprogramm auf seinen Tagungen an. Der BDT bildet die Fachabteilung Discotheken im DEHOGA Bundesverband.
www.dehoga-bdt.de
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 726252-24
Telefax: +49 (30) 726252-42
http://www.dehoga.de