Covid-19: Mannheimer Betriebsschließungs-Versicherung lehnt Eintrittspflicht ab

Auch die Mannheimer Versicherung lehnt die Eintrittspflicht aus der Betriebsschließungs-versicherung im Zusammenhang mit Covid-19 ab – nach Einschätzung von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist dies rechtsfehlerhaft.

Die Corona-Krise hat dramatische Auswirkungen. Aufgrund der Schließungsverfügung der deutschen Behörden ist es dem Großteil der Unternehmen zurzeit nicht mehr erlaubt, ihren Betrieb fortzuführen. Umso wichtiger ist daher eine geeignete Versicherung. Mit der Betriebsschließungs-Versicherung liegt eine solche vor. Glück im Unglück daher eigentlich für diejenigen, die eine solche Versicherung abgeschlossen haben.

„Nicht so aber für diejenigen, die eine Betriebsschließungs-Versicherung bei der Mannheimer Versicherung abgeschlossen haben,“ erklärt der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Wie mehrere andere große deutsche Versicherer auch, verweigert die Mannheimer die Kostenübernahme und zieht sich auf das mit der Politik ausgehandelte Vergleichsangebot von 15 % des vorgeblichen Restschadens zurück.

„Dies ist für uns nicht nachvollziehbar“, stellt die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, ebenfalls Partner von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft, fest. „Es gibt zahlreiche Argumente, die eine Leistungspflicht bestätigen. Zwar mag es sein, dass Covid-19 nicht in den Bedingungen aufgeführt ist – dies ist aber nach unserer Einschätzung auch keinesfalls Voraussetzung, da die Bedingungen in der Regel auf das Infektionsschutzgesetz verweisen.“

Rechtsanwalt Luber ergänzt: „Wir bewerten daher die Ablehnung der Versicherung als untauglichen Versuch, sich ihrer Eintrittspflicht zu entziehen und gehen vielmehr von guten Erfolgsaussichten für die Betriebe aus, um Zahlungsansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung zu erhalten.“

Wir empfehlen daher Betroffenen, zeitnah Rechtsrat bei auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

Kontakt

Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
München: Morassistraße 18, 80469 München, Tel. 089.999 533 450
Hamburg*: Neuer Wall 63, 20354 Hamburg, Tel. 040.356 763 58
Berlin*: Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, Tel. 030.221 869 95
Köln*: Richmodstraße 6, 50667 Köln, Tel. 0221.969 864 13

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Fax 089.999 533 459
Mail info@lp-rechtsanwaelte.com
Web www.lp-rechtsanwaelte.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Theresienstr. 23
80333 München
Telefon: +49 (89) 999533-450
Telefax: +49 (89) 999533-459
http://www.lp-rechtsanwaelte.com

Ansprechpartner:
Aylin Pratsch
Geschäftsführerin
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel