Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) hat im Rahmen ihrer Tarifpartnerschaft dem Landesinnungsverband für das Bayerische Elektrohandwerk, dem Fachverband Sanitär -, Heizungs und Klimatechnik Bayern, dem Fachverband Metall Bayern sowie dem Verband für Land und Baumaschinentechnik Bayern ermöglicht, ohne Einhaltung tarifvertraglicher Ankündigungsfristen Kurzarbeit anzumelden.
In allen relevanten Tarifwerken ist die Kurzarbeit als Mittel der Beschäftigungssicherung zwar grundsätzlich vorgesehen, jedoch nur unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von bis zu 14 Tagen. Da Aufgrund der angeordneten staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus, insbesondere der Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der hiermit verbundenen sofortige n Schließung vieler Handelsbetriebe sowie sonstiger Infrastruktur es für viele Unternehmen nicht zuzumuten gewesen wäre, diese Ankündigungsfristen einzuhalten und dies in vielen Fällen nicht lediglich eine formale Hürde dargestellt, sondern existenzbedrohe nde Folgen gehabt hätte, hat die Landestarifkommission der Christlichen Gewerkschaft Metall in Bayern beschlossen, von der Einhaltung dieser Ankündigungsfristen abzusehen und die Tarifverträge in diesen Punkten ausgesetzt.
Die CGM möchte damit Ihrem Anspruch gerecht werden, nicht nur als verlässlicher und solidarischer Tarifpartner wahrgenommen zu werden, sondern stellt sich auch Ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für das Handwerk in Bayern und insbesondere die klein und mittelständische Unterne hmenslandschaft in diesem Bereich. Gleichzeitig fordert die CGM die bayerische Landesregierung sowie die Bundesregierung auf, den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weitere Erhöhungen des Kurzarbeitergeldes zukommen zu lassen und Lohnausfälle mö glichst vollständig zu kompensieren.
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