Comeback des Autokinos

In den Sechzigerjahren gehörte es zum guten Ton – das Autokino. Es dient keineswegs allein dem Schwelgen in Nostalgie, wenn sich immer mehr Menschen daran erinnern, dass das Autokino eine fantastische Sache ist. Es bietet die seltenen Voraussetzungen, auch in größerem Kreis ein Gemeinschaftserlebnis zu genießen und gleichzeitig der Verantwortung gerecht zu werden, eine Ansteckung mit dem Corona-Virus wirksam zu vermeiden.

Kreative Ideen fördern

In den vergangenen Tagen haben die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) zahlreiche Anfragen zur Veranstaltung eines Autokinos erreicht, wobei sich der Zweck nicht auf das Abspielen von Filmen beschränkt. Gottesdienste, Messen, kulturelle Werke, Musikdarbietungen – die Palette der Ideen, die sich für eine Ausspielung im Autokino eignen, ist groß. „Als Medienanstalt für Baden-Württemberg ist uns daran gelegen, schnell und unbürokratisch auf die Anfragen zu reagieren, damit die kreativen Projektideen von den Interessentinnen und Interessenten zügig umgesetzt werden können,“ so Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der LFK. Unter lfk.de stehen weitere Informationen bereit, welche Angaben für einen Antrag benötigt werden und wie etwa die Bundesnetzagentur erreicht werden kann.

Autokino veranstalten – Was braucht es?

Benötigt werden ein großes, möglichst abgeschlossenes Grundstück, eine ggf. behördliche Erlaubnis für die Veranstaltung, ein Bildschirm/ eine Leinwand und ein Kleinleistungs-UKW-Sender nebst fachkundiger Personen und natürlich Inhalt, für den die Übertragungsrechte vorliegen. Die Nutzung und Zuweisung einer geeigneten UKW-Frequenz für die Ton-Übertragung an die PKW der Zuschauerinnen und Zuschauer erfolgt durch die Bundesnetzagentur. Als Medienanstalt steuert die LFK, bei Vorlage der Voraussetzungen, eine rundfunkrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bei. Der Antrag wird in der LFK ohne Erhebung von Kosten bearbeitet.

Über LFK – Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg

Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten im Land und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

LFK – Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
Reinsburgstraße 27
70178 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 66991-0
Telefax: +49 (711) 66991-11
http://www.lfk.de

Ansprechpartner:
Eva-Maria Sommer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (711) 66991-32
E-Mail: e.sommer@lfk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel