Bundesregierung soll Arbeit gemeinnütziger Organisationen stützen

VENRO fordert eine Anpassung der Corona-Rettungsmaßnahmen, damit die Handlungsfähigkeit entwicklungspolitischer und humanitärer Organisationen über die Krise hinaus gesichert wird.

„Entwicklungspolitische und humanitäre Organisationen werden in Zeiten einer globalen Pandemie mehr denn je gebraucht. Dabei wird leicht vergessen, dass sie selbst von der Krise betroffen und gefährdet sind“, erklärt Dr. Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO. „Viele Organisationen verzeichnen Spendenrückgänge, die Rücklagen im gemeinnützigen Sektor sind gering und durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens können derzeit viele Organisationen nicht wie gewohnt arbeiten.“ Viele Aktionen, die im Frühjahr auf den Straßen und zur Osterzeit in Kirchengemeinden für Spendeneingänge sorgen, fallen in diesem Jahr aus. Viele Projekte könnten dadurch nicht wie geplant umgesetzt werden oder drohen sogar, nicht mehr realisiert werden zu können.

„Die Corona-Rettungsmaßnahmen der Bundesregierung müssen auch den gemeinnützigen Sektor stärker in den Blick nehmen“, fordert Bornhorst. „An diesem Sektor gehen die Liquiditätskredite vorbei und für die nicht rückzahlbaren Soforthilfen sind rein gemeinnützige Akteure und Akteurinnen nicht antragsberechtigt. Wenn die Vielfalt und Handlungsfähigkeit der entwicklungspolitischen und humanitären Organisationen erhalten bleiben soll, muss die Bundesregierung ihre Rettungsmaßnahmen dringend auch auf zivilgesellschaftliche Organisationen ausrichten.“

Der Verband fordert daher in seiner Stellungnahme „Handlungsfähigkeit der Zivilgesellschaft sichern“ von der Bundesregierung, die bisher beschlossenen staatlichen Unterstützungsangebote an die Bedarfe gemeinnütziger Organisationen anzupassen, krisenbedingte Spendenausfälle durch Reduzierungen von Eigenanteilen für Projekte zu kompensieren und größtmögliche Flexibilität in laufenden Kooperationsvorhaben zu ermöglichen.

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