Allgemeinzuteilung für drahtlose Mikrofone

Die Bundesnetzagentur hat heute Frequenzen im Bereich zwischen 470 MHz und 694 MHz für die professionelle Nutzung drahtloser Mikrofone allgemeinzugeteilt.

Die Frequenzen für drahtlose Mikrofone können zum Beispiel in der Kulturwirtschaft künftig kostenlos und ohne förmliche Beantragung genutzt werden“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Durch die Allgemeinzuteilung entfallen für ca. 18.000 Einzelzuteilungen künftig die Zuteilungsgebühren und Frequenznutzungsbeiträge. Neben der finanziellen Entlastung entbürokratisiert die Allgemeinzuteilung Frequenznutzungen für professionelle Nutzer; unter anderem im Bereich Rundfunk und Theater, bei Konzertveranstaltungen oder in anderen Veranstaltungseinrichtungen. 

Die bisherigen Zuteilungsinhaber (Einzelfrequenzzuteilung) werden in den nächsten Wochen von der Bundesnetzagentur angeschrieben und über die Überführung ihrer individuellen Nutzungsrechte in diesem Frequenzbereich informiert sowie um Rückmeldung weiterer Frequenzbedarfe gebeten.

Weitere Informationen sind unter www.bundesnetzagentur.de/vfg34 veröffentlicht.

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