„Es muss sofort einen Anspruch des Mieters auf Unterstützung aus einem ‚Sicher-Wohnen-Fonds’ geben“, heißt es in einem Schreiben, das Andreas Breitner, Verbandsdirektor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, am Wochenende an Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther versendet haben. Der „Sicher-Wohnen-Fonds“ solle Geld als Zuschuss oder zinslosen Kredit gewähren, um eine Kündigung des Mieters für eine bestimmte Zeit auszuschließen.
Zahlungen aus dem „Sicher-Wohnen-Fonds“ müssen rasch und unbürokratisch erfolgen
Alexander Blažek und Andreas Breitner legen besonderen Wert darauf, dass Zahlungen aus dem „Sicher-Wohnen-Fond“ unbürokratisch und rasch erfolgen. „Angesichts einer derzeit vielfach nur eingeschränkt arbeitsfähigen Verwaltung müssen eine Antragstellung und Genehmigung schnell, unbürokratisch und eine Antragsprüfung im Nachgang möglich sein“, heißt es in dem Schreiben weiter.
Ziel müsse es sein, „Wohnraum ohne Wenn und Aber zu sichern und gleichzeitig die Liquiditätskette rund um die Wohnungswirtschaft“ zu erhalten. „Anderenfalls droht ein Domino- Effekt, der das Gegenteil dessen bewirkt, was Bund und Länder mit ihren Notprogrammen erreichen wollen. Der ‚Sicher-Wohnen-Fonds‘ schafft Sicherheit für alle Beteiligten für den Fall und solange wie die vorhandenen sozialen Sicherungssysteme nicht greifen.“
Auch Vermieterinnen und Vermieter müssen Rechnungen zahlen
Notwendig sei jedoch, dass Mieterinnen und Mieter bei der Antragstellung nachweisen, dass ihre Notsituation durch Auswirkungen des Corona-Pandemie entstanden sei, heißt es in dem Schreiben weiter. Zudem: „Der Kündigungsausschluss muss daran geknüpft sein, dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt.“
Auch die Krise ändere nichts daran, dass Vermieterinnen und Vermieter ihre Verpflichtungen zahlreichen Dritten gegenüber einhalten müssten. „Finanzierungen müssen bedient, Bau- und Handwerkerleistungen bezahlt werden, kommunale Dienstleistungen sind zu bezahlen wie auch die Beschäftigten der Vermieter. Wenn der Vermieter die Rechnungen der Stadtwerke nicht mehr bezahlen kann, werden den Mietern Wasser und Gas abgestellt.“ Deshalb müssten auch Mieterinnen und Mieter am Ende ihren Mietvertrag erfüllen.
Wohnraum ist systemrelevant
VNW-Direktor Andreas Breitner und Haus-&-Grund-Chef Alexander Blažek verweisen in ihrem Schreiben darauf, dass Wohnraum „systemrelevant“ sei. „Die Vermieterinnen und Vermieter, die ihn sichern und bewirtschaften, sind es auch.“ Jetzt seien rasch Lösungen notwendig, die verhinderten, dass Vermieterinnen und Vermieter in eine finanzielle Schieflage gerieten, wenn Mieterinnen und Mieter ihre Mieter nicht mehr bezahlen könnten. „Und es müssen praktikable Lösungen sein, die funktionieren, wenn die öffentliche Verwaltung im Krisenmodus operieren muss.“
Die Mitgliedsunternehmen des VNW seien Vermieter mit Werten und die vermietenden privaten Grundeigentümer würden sich zu ihrer Verantwortung aus der Sozialpflichtigkeit des Eigentums bekennen, heißt es in dem Schreiben an den Ministerpräsidenten weiter. Das hätten sie bereits vor der Corona-Pandemie getan und daran ändere sich jetzt in der Krise nichts.
VNW und Haus & Grund Schleswig-Holstein fordern Nachbesserung bei Gesetzentwurf
Das Bundesjustizministerium hat am Wochenende den Entwurf eines „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht“ vorgelegt. „Dieser Gesetzentwurf konterkariert die Bemühungen um wirtschaftliche Stabilität und sozialen Zusammenhalt in besonderen Zeiten“, heißt es in dem Schreiben von VNW-Direktor Andreas Breitner und Haus-&-Grund-Chef Alexander Blažek. „Die wirtschaftlichen Kausalketten, denen auch Vermieter unterliegen, werden ignoriert. Angesichts dessen erbitten wir dringend Ihre aktive Unterstützung für den vorgeschlagenen ‚Sicher-Wohnen-Fonds‘.“
Anhang: Das Schreiben an Ministerpräsident Daniel Günther
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen des privaten Grundeigentums und hat landesweit rund 70.000 Mitglieder. Die privaten Vermieter bieten rund 2/3. der Mietwohnungen in Schleswig-Holstein an und tragen damit den Großteil der Wohnraumversorgung.
Haus & Grund Schleswig-Holstein – Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.
Stresemannplatz 4
24103 Kiel
Telefon: +49 (431) 6636-110
Telefax: +49 (431) 6636-188
http://www.haus-und-grund-sh.de
Telefon: +49 (431) 6636-111
E-Mail: info@haus-und-grund-sh.de