Die beiden ehemaligen Stupa-Mitglieder hatten zwei Anträge an das „Studentenparlament“ eingereicht – der Titel des Gremiums wurde nicht gendergerecht benannt, die Anträge wurden deswegen nicht zugelassen. In der Schweiz hatte ein ähnlich gelagerter Fall zuletzt einen deutlichen Sieg für die gültige Rechtschreibung eingefahren. Der Bezirksrat Zürich kassierte eine Entscheidung des Gemeinderats. Dieser hatte den Antrag einer Gemeinderätin ebenfalls nicht bearbeitet, weil er nicht gendergerecht formuliert war. Der Bezirksrat fand damals deutliche Worte für das ungerechtfertigte Vorgehen der untergeordneten Behörde:„Bei sprachformalen Vorgaben ist (…) nicht ersichtlich, inwieweit deren Einhaltung für das Funktionieren des Parlaments von Bedeutung sein soll.“ „Dem Verwaltungsgericht Berlin hätte es gut gestanden, sich hier ebenso deutlich zu positionieren und den korrekten Rechtschreibregeln wieder zu ihrem Recht zu verhelfen“, so Krämer.
Dass dies dringend nötig sei, zeigt eine aktuelle Entscheidung aus Magdeburg. Der Rat der Stadt hatte kürzlich entschieden, in Broschüren, Mitteilungen und Briefen in Zukunft vermeintlich geschlechtergerecht zu kommunizieren. Aus „Teilnehmern“ werden jetzt „Teilnehmende“, alternativ kommt das Gendersternchen zum Tragen. „Wer sich so etwas ausdenkt, hat keine Ahnung von Grammatik“, sagt Krämer, „zudem ist das Gendersternchen weder sprech- noch lesbar. Spätestens Sehgeschädigte und ihre technischen Vorleseprogramme stoßen dann an ihre Grenzen – ebenso wie Ausländer, die von diesen falschen Zeichen beim Lernen gehindert und irritiert werden. Hier werden Menschen aus- statt eingeschlossen – Geschlechtergerechtigkeit sieht anders aus.“
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