Der Gesetzentwurf, der bereits am 29. März in Kraft treten soll, schafft eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Leistungsträger weiterhin an die sozialen Dienstleister zahlen können und zwar unabhängig davon, ob diese die Leistung tatsächlich ausführen oder nicht. Dadurch soll der Bestand an Diensten und Einrichtungen sichergestellt werden, die in, aber vor allem auch nach der Krise dringend gebraucht werden. Im Gegenzug sollen die sozialen Dienstleister alles ihnen Mögliche tun, um bei der Bewältigung der Corona-Krise zu helfen.
Dies tut der Caritasverband Mannheim bereits, indem er alles daran setzt, auch in dieser Zeit für hilfsbedürftige Menschen da zu sein. Die Beratungsdienste haben auf Telefonberatung umgestellt. Da die Tagesstätte für Wohnungslose schließen musste, werden Lunchpakete an die Wohnungslosen verteilt, bei Bedarf auch Hygieneartikel und Kleidung. Es gibt ein Hilfsangebot für Menschen, die nicht aus dem Haus gehen können oder dürfen. Ambulante und stationäre Pflege und auch die Unterstützung und Betreuung psychisch kranker Menschen werden selbstverständlich unter den verschärften Bedingungen und Auflagen fortgeführt.
Komplett schließen mussten aber die Tagespflege für Senioren, die Familienbildungsstätte mit ihren Integrationskursen, die Bahnhofsmission sowie die Inklusionsbetriebe Fairkauf und Restaurant Landolin, ebenso wie überall sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen mit Ausnahme der dortigen Notbetreuungen. „Wie viele andere Unternehmen müssen auch unsere Inklusionsbetriebe Mitarbeitende in Kurzarbeit schicken“, sagt Regina Hertlein. Zu den bereits jetzt auftretenden finanziellen Auswirkungen gehört, dass der Verband für die neun Caritas-Pflegeheime und die ambulante Pflege zu teilweise überhöhten Preisen Mundschutzmasken und sonstige Schutzausrüstung bestellen musste. „Denn der Schutz unserer Mitarbeitenden ist immens wichtig. Nur so können sie in der Krise weiterhin für die Menschen da sein“, so Hertlein.
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