Die Zwischenprüfung soll den Azubis wie auch den Ausbildenden in den Betrieben zur Mitte der Berufsausbildung in erster Linie eine Rückmeldung über den Leistungsstand geben. Beide Seiten erhalten damit einen Hinweis wie beispielsweise das Lernen weiter gefördert und Ausbildungsmaßnahmen verbessert werden können.
Anders als bei der Abschlussprüfung ergeben sich aus den Ergebnissen der Zwischenprüfung jedoch keine verbindlichen Folgen für das Bestehen des Berufsabschlusses. Sie fließt als Prüfungsleistung nicht in das Endergebnis der Abschlussnote ein.
Daher wird seitens der IHKs als zuständige Stellen auf ein nachträgliches Ablegen der Zwischenprüfung für die im Frühjahr 2020 betroffenen Prüflinge verzichtet. Grund für diese Entscheidung ist die objektive Unmöglichkeit, die Zwischenprüfung in der derzeitigen Lage und unter den geltenden, behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit der Corona-Krise durchzuführen.
Das Aussetzen der Zwischenprüfung gilt ausschließlich für die im Frühjahr 2020 betroffenen Prüflinge. Die nicht eingesetzten Aufgaben bleiben bei den IHKs unter Verschluss und werden nicht herausgegeben.
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