Hausärzte entlasten: Anspruchsberechtigte können ohne Überweisung zur Darmkrebsvorsorge

Das Corona-Virus sorgt insbesondere in den Praxen von Allgemeinmedizinern für zusätzlichen Stress. Auch scheuen viele Menschen aktuell generell den Arztbesuch, aus Sorge sich mit COVID-19 zu infizieren. Allerdings erhalten auch momentan im Zuge des im Juli 2019 gestarteten Einladungsverfahrens zum Darmkrebsscreening zahlreiche Versicherte in Deutschland eine persönliche Einladung zur Darmkrebsvorsorge nach Hause geschickt. 

Die Felix Burda Stiftung macht diesbezüglich darauf aufmerksam, dass man als gesetzlich Versicherter mit Anspruch auf eine Vorsorge-Darmspiegelung, keine Überweisung vom Hausarzt benötigt, sondern direkt beim Magen-Darm-Arzt (Gastroenterologen) einen Termin zur Darmkrebsvorsorge vereinbaren kann. 

Auch der immunologische Stuhltest muss nicht beim Hausarzt abgeholt werden. Neben den Allgemeinärzten können auch bestimmte Fachärzte, beispielsweise Gynäkologen, Urologen, Dermatologen, sowie Fachärzte für innere Medizin den Stuhltest ausgeben und über diesen Test informieren.​

Generell empfiehlt die Felix Burda Stiftung alle nicht akut notwendigen Arzttermine – inklusive Termine zur Darmkrebsvorsorge – auf die Zeit nach dem 20. April 2020 zu verschieben. 

Langfristiges Ziel der Felix Burda Stiftung ist die Senkung der Inzidenz und Todesrate an Darmkrebs. Kurzfristig geht es aber auch der Stiftung darum, die Anzahl der Coronavirus-Neuerkrankungen so gering wie möglich zu halten. Auch aus Solidarität mit gefährdeten Risikogruppen, wie unter anderem den Krebs-Patienten in Deutschland, deren Immunsystem geschwächt ist. 

Die Leistungen der gesetzlichen Darmkrebsvorsorge und -Früherkennung  

Ab 50 Jahren:

  • Beratung beim Arzt über die Inhalte des Darmkrebs-Früherkennungsprogramms
  • Frauen: jährlicher Test auf okkultes (nicht sichtbares) Blut im Stuhl
  • Männer: wahlweise jährlicher Test auf okkultes Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren

Ab 55 Jahren:

  • wahlweise alle zwei Jahre Test auf okkultes Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren
Über FELIX BURDA STIFTUNG

Die Felix Burda Stiftung mit Sitz in München wurde 2001 von Dr. Christa Maar und Verleger Prof. Dr. Hubert Burda gegründet und trägt den Namen ihres 2001 an Darmkrebs verstorbenen Sohnes. Zu den bekannten Projekten der Stiftung zählen u.a. der bundesweite Darmkrebsmonat März sowie der Felix Burda Award, mit dem herausragendes Engagement im Bereich der Darmkrebsvorsorge geehrt wird. Mit smarten Event-Tools und Gadgets bringt die Stiftung die Darmkrebs-Prävention zu den Menschen: Das größte begehbare Darmmodell Europas fasziniert seine Besucher auf 20 Metern Länge und als Virtual Reality-Darm. Die APPzumARZT managed als Gesundheits-Butler alle gesetzlichen Präventionsleistungen für die ganze Familie und allein über 150.000 User pro Jahr testen online ihr persönliches Risiko mit dem Schnellcheck-Darmkrebs. Die Felix Burda Stiftung betreibt Websites und Social Media-Präsenzen und generiert mit jährlichen, konzertierten Werbe- und PR-Kampagnen eine starke deutschlandweite Awareness für die Prävention von Darmkrebs. Die Felix Burda Stiftung ist Mitglied im Nationalen Krebsplan der Bundesregierung und in der Nationalen Dekade gegen Krebs des Bundesministeriums für Forschung und Bildung. Sie engagiert sich im Kuratorium des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) und im wissenschaftlichen Beirat des Krebsinformationsdienstes.

www.felix-burda-stiftung.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

FELIX BURDA STIFTUNG
Arabellastraße 27
81925 München
Telefon: +49 (89) 9250-2501
Telefax: +49 (89) 9250-2713
http://www.darmkrebs.de

Ansprechpartner:
Carsten Frederik Buchert
Director Marketing & Communications
Telefon: +49 (89) 92502710
E-Mail: carsten.buchert@felix-burda-stiftung.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel