Dazu erläuterte Alexander Blažek, Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein folgendes wörtlich:
„Mieter können weiterhin umziehen und mit ihren Vermietern Wohnungswechsel durchführen. Das ist nach wie vor nicht untersagt, sollte aber vermieden werden, soweit das möglich ist. Bei Umzügen sollte, soweit das eben geht, der Abstand zwischen den Umzugshelfern eingehalten werden. Menschenansammlungen sind zu vermeiden. Umzugspartys sind verboten. Die Zahl der Helfer ist auf das Minimum zu reduzieren.
Mieter und Vermieter können weiterhin Wohnungsbesichtigungen, Wohnungsabnahmen, Wohnungsübergaben und Zwischenablesungen von Verbrauchszählern durchführen. Auch Handwerkerarbeiten, zum Beispiel für Renovierungen oder Modernisierungen sind weiterhin erlaubt.
Ausnahmen sind zu beachten, falls Bewohner wegen des Coronavirus unter Quarantäne stehen. Des Weiteren sollten Vermieter Rücksicht auf Mieter nehmen, die zu einer Risikogruppe zählen. Bei allen Vorhaben sind die Empfehlungen zum Infektionsschutz zu beachten; insbesondere der Mindestabstand zwischen Menschen und häufig Hände zu waschen.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat in den häufig gestellten Fragen (Frequently asked Questions, FAQ) auf dem Landesportal die dargestellten Antworten zum Thema „Umzüge und Mietrecht“ in das Internet gestellt:
Das ist aus Sicht von Haus & Grund überaus sinnvoll, um unnötige Auseinandersetzungen der Mietparteien zu verhindern. Umzüge sind auch in der aktuelle Situation unvermeidbar, wenn ein Mieter zum Monatsende auszieht und der neue Mieter bereits vor der Tür steht.“
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen des privaten Grundeigentums und hat landesweit rund 70.000 Mitglieder. Die privaten Vermieter bieten rund 2/3. der Mietwohnungen in Schleswig-Holstein an und tragen damit den Großteil der Wohnraumversorgung.
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