Hill sagte weiter, dass die Aufnahme des Quartiersansatzes ein gutes Signal für mehr Flexibilität im Energieeinsparrecht sei. „Wichtig ist es, die Dinge praktikabel auszugestalten. Beschränkungen, wie etwa das Erfordernis eines unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs sollten vermieden werden“, so Hill. Richtig sei zudem, dass auch CO2 als Kriterium in den Energieausweis eingeführt werde. Ausdrücklich zu begrüßen sei auch die Innovationsklausel, mit der künftig auch der alternative Nachweis der Anforderungen über die Treibhausgasemissionen möglich sei. Auch so könne seitens der Gebäudeeigentümer zielgerichteter auf einen angemessenen Mitteleinsatz und hohe CO2 Einsparung reagiert werden.
„Wir begrüßen die Ausweitung der Möglichkeiten zur gebäudenahen Erzeugung von erneuerbarer Energie aus Photovoltaik, wenngleich es hier noch erhebliche steuerliche Hemmnisse gibt. Zudem ist es ob der Unterschiedlichkeit von Gebäudetypen notwendig, auch gebäudeferne erneuerbare Energie anrechenbar zu machen. Um zu gewährleisten, dass es sich tatsächlich um erneuerbaren Strom handelt, erarbeitet der ZIA aktuell einen Vorschlag“, sagte Hill.
Sie betonte außerdem, dass die Wende im Gebäudebestand sozialverträglich verlaufen sollte. Dazu bedürfe es zusätzlicher erheblicher Fördermittel. „Dies sollte der Politik bewusst sein“, so Hill abschließend.
Vorgesehen ist, dass das GEG das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenführt.
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