Die wirksame Bestanderneuerung mit sauberen Fahrzeugen trägt entscheidend zur positiven Entwicklung der Luftqualität bei. Das belegen auch die Zahlen des Umweltbundesamtes zur Einhaltung von Luftschadstoffgrenzwerten in deutschen Städten. In der vergangenen Woche hat außerdem das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zu Fahrverboten weiter konkretisiert. Das Gericht ist der Auffassung, dass Luftreinhaltepläne nicht zwingend auch Dieselfahrverbote enthalten müssen. Vielmehr betonte das Bundesverwaltungsgericht, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden müsse.
Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller betonte daher: „Der starke Trend zu besonders sauberen Pkw und die aktuelle Rechtsprechung weisen in eine für Autofahrer positive Richtung: Fahrverbote werden derzeit immer unwahrscheinlicher. Die VDIK-Mitgliedsunternehmen unterstützen die Flottenerneuerung weiterhin durch ein umfassendes Angebot alternativer Antriebe und durch moderne, besonders saubere Euro6d- sowie Euro6d-Temp-Fahrzeuge.“
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