Nötig sei ein einfaches und zügiges Verfahren, damit die Hilfen schnell auf den Weg zu den Pflegediensten und -einrichtungen gebracht werden. Der bpa-Präsident: „Unsere Mitgliedseinrichtungen kümmern sich mit aller Kraft darum, die Ausbreitung der Corona-Epidemie zu verzögern und die pflegebedürftigen Menschen bestmöglich zu versorgen. Die Pflegeheime und Pflegedienste müssen sich uneingeschränkt darauf verlassen können, dass dies für sie nicht zur wirtschaftlichen Katastrophe wird. Eine Voraussetzung wird nun erfüllt, die notwendige Schutzausrüstung fehlt absehbar.“
Das Gesetz greift wesentliche Forderungen des bpa auf und stellt den Pflegeeinrichtungen eine Verringerung der Bürokratie, eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowie einen Ausgleich für Mehrbelastungen und Mindereinnahmen in Aussicht.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.
bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 308788-60
Telefax: +49 (30) 308788-89
http://www.bpa.de
Leiter Verbandskommunikation / Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 308788-60
Fax: +49 (30) 308788-89
E-Mail: dolderer@bpa.de