Coronavirus: Beschäftigte von externen Betrieben in den betrieblichen Informationsketten berücksichtigen

In vielen Betrieben sind neben der Stammbelegschaft auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von externen Betrieben, z.B. Handwerksbetriebe oder Zeitarbeitsfirmen tätig. Auch diese Personen müssen über die Maßnahmen informiert sein, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Coronavirus getroffen werden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Kampagne "kommmitmensch" hin. Rechtsgrundlage hierfür ist § 8 des Arbeitsschutzgesetzes. Die entsprechenden Informationsketten müssen in Zusammenarbeit mit den externen Betrieben in der betrieblichen Pandemieplanung berücksichtigt sein. Konkret müssen insbesondere folgende Informationen an externe Betriebe und deren Beschäftigten kommuniziert werden, wenn sie im Betrieb tätig sind:

  • Gibt es Veränderungen in den Betriebsabläufen, die sich auf die Zusammenarbeit auswirken?
  • Gibt es im Betrieb besondere Infektionsrisiken, die zu beachten sind?
  • Wer ist im Betrieb zu informieren, falls ein Verdachts- oder Erkrankungsfall bei externen Beschäftigten oder Selbstständigen auftritt?
  • Wie wird informiert, falls in der Stammbelegschaft ein Verdachts- oder Erkrankungsfall auftritt?

Informationen über das betriebliche Vorgehen helfen zum einen, dass alle Beteiligten schnell über mögliche Verdachts- oder Erkrankungsfälle Bescheid wissen. Zum anderen kann so Verunsicherung und der Verbreitung von Gerüchten vorgebeugt werden.

Weitere Hinweise zum Umgang mit Infektionsgefahren bei der Arbeit:

Hintergrund kommmitmensch

kommmitmensch ist die bundesweite Präventionskampagne von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihrem Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Hintergrund ist, dass die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle in den vergangenen Jahren nicht mehr deutlich gesunken ist. Um dem Ziel der Vision Zero, einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, weiter näher zu kommen, braucht es deshalb einen ganzheitlichen Ansatz: kommmitmensch unterstützt Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei, eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind.
www.kommmitmensch.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 13001-0
Telefax: +49 (30) 13001-9876
http://www.dguv.de

Ansprechpartner:
Stefan Boltz
Stv. Pressesprecher DGUV
Telefon: +49 (30) 288763-768
Fax: +49 (30) 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel