Bis zum 31. März: Mit freiwilligen Beiträgen Rentenanspruch sichern

Hausfrauen, Selbstständige, Freiberufler: Viele Menschen zahlen freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Noch bis zum 31. März können sie das sogar rückwirkend für das vergangene Jahr.Allein bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover zahlten 2018 fast 7.000 Versicherte freiwillige Beiträge in Höhe von 13.250.000 Euro. Freiwillige Beiträge kann einzahlen, wer nicht ohnehin pflichtversichert ist. Besonders lohnenswert ist das für jene, die so überhaupt erst einen Anspruch auf eine Altersrente erwerben. Dazu brauchen sie mindestens fünf Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto.

Andere wiederum sparen für eine höhere Rente. Das können auch Ruheständler mit vorgezogener Altersrente. Mit dem regulären Rentenalter erhalten sie dann einen höheren Betrag – und profitieren so von einer rentablen Altersvorsorge. Die Höhe ihrer Beiträge können die Einzahler selbst wählen: Für 2019 liegt der Mindestbeitrag bei monatlich 83,70 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.246,20 Euro. Auf dem Überweisungsauftrag sollten Versicherungsnummer, Name und Vorname angegeben sein sowie der Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen.

Weitere Informationen gibt es am kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 48 00 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.

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