– Gegenstand der Vereinbarung ist die Vermarktung von Ameluz(R) durch Maruho in Ostasien und Ozeanien.
– Hierzu gewährt die Biofrontera AG eine exklusive Lizenz an Maruho zur Entwicklung und zum Vertrieb von Ameluz(R) in Ostasien und Ozeanien. Eine Nutzung der zur Verfügung gestellten Technologie durch Maruho außerhalb dieser Gebiete ist ausdrücklich untersagt. Maruho ist nach Zustimmung der Biofrontera berechtigt, im Geltungsbereich der Lizenz Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen vorzunehmen. An allen Ergebnissen solcher von Maruho durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen wird Maruho der Biofrontera eine kostenfreie und unbegrenzte Lizenz für die Vermarktung außerhalb Ostasiens und Ozeaniens gewähren.
– Zu diesem Zweck wird Maruho bei Vertragsunterzeichnung eine einmalige Vorabzahlung an die Biofrontera AG in Höhe von EUR 6 Mio. leisten, zuzüglich weiterer zukünftiger Zahlungen, die vom Erreichen bestimmter regulatorischer und vertrieblicher Meilensteine abhängig sind. Maruho wird außerdem Lizenzgebühren in Höhe von zunächst 6% zahlen, die je nach Umsatzvolumen erhöht werden und im Falle der Einführung von Generika in diesen Ländern sinken werden.
– Maruho ist verpflichtet, sich in allen Ländern des Gebiets in wirtschaftlich angemessener Weise um die Vermarktung von Ameluz(R) zu bemühen.
– Ameluz(R) wird von Biofrontera an Maruho zum Selbstkostenpreis plus 25% geliefert.
– Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem Beginn der Vermarktung in dem jeweiligen Land.
Die Biofrontera AG hat am 27.02.2020 eine unabhängige gutachterliche wirtschaftliche Expertenprüfung der skizzierten Bedingungen erhalten. Das Ergebnis bestätigt die Angemessenheit der Vertragsbedingungen.
Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
ISIN: DE0006046113
WKN: 604611
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51377 Leverkusen
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