plentysystems kooperiert mit ClearVAT: Europaweiter Online-Handel ohne Steuerhürden

Der europaweite Online-Handel boomt, stellt Anbieter aber durch komplexe Mehrwertsteuer-Regelungen vor knifflige Herausforderungen. Dank einer strategischen Kooperation der Kasseler plentysystems AG mit dem Berliner Start-up ClearVAT wird der grenzüberschreitende Handel ab April 2020 deutlich einfacher: Über 45.000 plentymarkets Benutzer können ihre Produkte zukünftig registrierungsfrei in allen EU-Mitgliedsländern vertreiben.

Möglich wird diese Erleichterung durch die Integration der von ClearVAT entwickelten Mehrwertsteuer-Compliance-Maschine in das E-Commerce ERP-System plentymarkets.

„Auch im Jahr 2019 stieg der Anteil an grenzüberschreitenden Warensendungen von plentymarkets-Händlern in Europa signifikant an“, sagt hierzu Jan Griesel, Gründer und CEO plentysystems AG. „Mit der ClearVAT AG haben wir einen strategischen Partner gewonnen, der unseren Kunden bezogen auf die steuerliche Betrachtung eine einzigartige Lösung anbieten wird.“

Für das Berliner Start-up ClearVAT markiert die Kooperation mit plentysystems gleichzeitig den Markteintritt. Als Europas erster „One Stop Shop“-Anbieter ermöglicht das Unternehmen Online-Händlern einen registrierungsfreien europaweiten Handel unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

„Die Kooperation ist für uns ein wichtiger Meilenstein“, freut sich ClearVAT-Gründer und CEO Roman Maria Koidl. „Gemeinsam mit plentysystems ermöglichen wir damit den über 45.000 plentymarkets Benutzern einen steuerkonformen Zutritt zum europäischen Binnenmarkt mit all seinen Potenzialen für Wachstum und Expansion. Gleichzeitig ist es großartig, unsere Produkte endlich im Einsatz zu sehen!“

Offiziell vorgestellt wird die strategische Kooperation auf dem plentymarkets Online-Händler-Kongress am 21. März 2020 in Kassel. Die Keynote wird Peer Steinbrück halten, ehemaliger Bundesfinanzminister a.D., der seit 2016 Aufsichtsratsvorsitzender der ClearVAT AG ist, Europas einzigem Clearinghaus für Cross-Border E-Commerce-Transaktionen.

Der plentymarkets Online-Händler-Kongress findet vom 20.-21. März 2020 im Kassel Kongress Palais statt. Er bietet rund 1.500 Händlern, E-Commerce-Interessierten und Branchen-Insidern erneut die Möglichkeit, sich zwei Tage lang intensiv über die neuesten Trends des Online-Handels auszutauschen.

Hintergrund

ClearVAT AG
ClearVAT ist Europas einziger „One Stop Shop“-Anbieter, der es Online-Händlern erlaubt, Waren innerhalb der Europäischen Union – unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Mehrwertsteuer – ins Bestimmungsland zu vertreiben. Dazu bietet ClearVAT eine simple Lösung: Software installieren, Vertrag unterschreiben, sofort grenzenlos in alle EU-Staaten liefern. So befreit das Unternehmen die gut 800.000 Online-Händler in der EU und ihre Investoren vor dem Risiko, gegen Steuergesetze zu verstoßen.

Über die plentysystems AG

Die plentysystems AG bietet mit plentymarkets ein E-Commerce ERP-System, das Warenwirtschaft mit Shopsystem und Multi-Channel-Vertrieb verbindet. Die umfangreichen Funktionen und Schnittstellen der online-basierten Software entlang der gesamten E-Commerce-Wertschöpfungskette ermöglichen einen vollumfänglichen und hochgradig automatisierten Workflow im Online-Handel. plentymarkets bietet neben dem eigenen Webshop Anbindungen zu allen relevanten Marktplätzen, Payment-, Logistik-, Webshop-, Recht- und Affiliate-Marketing-Anbietern. Damit können Händler auf einfache Weise eine Vielzahl an Verkaufskanälen gleichzeitig erschließen. Dank konsequenter Prozessautomatisierung versetzt plentymarkets Online-Händler in die komfortable Lage, Zeit und Kosten in erheblichem Umfang einzusparen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

plentysystems AG
Johanna-Waescher-Str. 7
34131 Kassel
Telefon: +49 (561) 98681100
https://www.plentyone.com/de/

Ansprechpartner:
Bernhard Weiß
Vorstand, CBDO
Telefon: +49 561 98 681 010
E-Mail: sales@plentymarkets.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel