Krankenwagen, Rettungswagen, Notarzt oder Notdienst?

Ein Unfall passiert! Sie greifen zum Handy und wählen 112 – schon ist Hilfe unterwegs. Was heute selbstverständlich scheint, war es Anfang der 1970er Jahre nicht. Doch auch heute sollten Sie die Unterschiede zwischen Krankenwagen, Rettungswagen und Notarzt kennen. ARAG Experten sorgen für Durchblick!

Der Notruf!
Am 3. Mai 1969 wird der kleine Björn eine Woche vor seinem neunten Geburtstag auf dem Nachhauseweg vom Schwimmbad von einem Auto angefahren. Handys gibt es nicht und auch keine zentrale Notrufnummer. Beteiligte greifen zum Telefonbuch und rufen wiederholt die Polizei und die Rettungskräfte. Es dauert weit über eine Stunde, bis der Krankenwagen am Unfallort eintrifft. Björn überlebt den Transport zum Krankenhaus nicht. Rund zwei Jahre später gründen die trauernden Eltern die „Björn Steiger Stiftung“. Mit ihrem Engagement sorgten Ute und Siegfried Steiger maßgeblich dafür, dass wir heute flächendeckend und rund um die Uhr über die zentralen Notrufnummern 110 und 112 Hilfe rufen können. Die Arbeit der Stiftung geht bis heute mit Babynotarztwagen, Anti-Herztod-Aktionen, Rettungsunterricht an Schulen, Handyortung bei Notrufen und zahlreichen anderen Projekten weiter. Doch wer die 112 wählt, ruft oft einfach einen Krankenwagen, Rettungswagen oder Notarzt. Diese Begriffe werden meist synonym für die schnelle Hilfe am Unglücksort benutzt. Die ARAG Experten weisen jedoch auf Unterschiede hin, die Sie im Notfall kennen sollten.

Der Krankenwagen
Das Personal im Krankenwagen besteht aus zwei Notfallsanitätern, früher hießen sie auch Rettungsassistenten. Sie kommen und leisten die nötige Unterstützung, wenn Sie oder Ihre Angehörigen nicht mehr selbst zum Arzt oder ins Krankenhaus fahren können. Auch wenn Sie aufgrund einer ansteckenden Krankheit die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen können, können Sie einen Krankenwagen rufen.

Der Rettungswagen und Notarzt
Den Rettungswagen erkennt man unschwer an Blaulicht und Martinshorn. Die Besetzung variiert je nach Bundesland. Immer sind aber Notfallsanitäter mit an Bord. Den Rettungswagen rufen Sie, wenn Sie akut medizinische Hilfe benötigen. Egal, ob es sich um die Folgen eines Unfalls handelt oder plötzlich starke gesundheitliche Beschwerden auftreten. Der Rettungswagen verfügt über Geräte zur Beatmung oder für andere lebensrettende Maßnahmen. Darum werden – wenn nötig – auch intensivmedizinisch betreute Patienten per Rettungswagen transportiert. Wird ein Notarzt benötigt, fährt dieser separat mit dem Notarzteinsatzfahrzeug zum Einsatzort.

Der ärztliche Notdienst
Er übernimmt die Funktionen Ihres Hausarztes, wenn der außerhalb der Sprechstunden, nachts oder am Wochenende und an Feiertagen nicht erreichbar ist. In der Regel macht er auch Hausbesuche. Diesen auch ärztlicher Bereitschaftsdienst genannten Service erreichen Sie unter der bundesweiten Notdienstnummer 116 117.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel