"Gebrauchte" E-Books dürfen nicht ohne Erlaubnis des Urhebers über eine Internetseite weiterverkauft werden. Dies hat laut ARAG der Europäische Gerichtshof mit Urteil entschieden, da es sich bei einem derartigen Verkauf um eine "öffentliche Wiedergabe" handele, so dass die Anwendung der Erschöpfungsregel ausgeschlossen sei (Az.: C-263/18).
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