Was versteht man unter Bildungsurlaub?
Bildungsfreistellung – Bildungsurlaub – Bildungszeit ist bezahlter zusätzlicher Urlaub, den Arbeitgeber/innen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen für Bildungsmaßnahmen gewähren müssen, z.B. für Präsenzveranstaltungen im Rahmen eines Fernstudiums im zfh-Verbund. Die Weiterbildungskosten bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Bildungsfreistellung ist vom Ort des Arbeitsplatzes abhängig, der sich in einem Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Regelung befinden muss.
Damit viele Fernstudierende von dieser Möglichkeit profitieren, sorgt das zfh für eine Anerkennung seiner Angebote nach dem Bildungsfreistellungsgesetz: Die Präsenzveranstaltungen der zfh-Fernstudienangebote sind vorwiegend in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt.
Wie funktioniert es?
Fernstudierende im zfh-Verbund finden unter www.zfh.de/bildungsfreistellung/ Antragsformulare für ihren Studiengang. Hier erhalten Interessierte auch einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen zur Bildungsfreistellung bzw. zum Bildungsurlaub oder der Bildungszeit der jeweiligen Bundesländer. Darüber hinaus bietet die Seite www.bildungsurlaub.de/seminare/ einen Überblick anerkannter Veranstaltungen.
Das zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland kooperiert es seit 1998 mit den 15 Hochschulen der drei Länder und bildet mit ihnen gemeinsam den zfh-Verbund. Darüber hinaus kooperiert das zfh mit weiteren Hochschulen aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Das erfahrene Team des zfh fördert und unterstützt die Hochschulen bei der Entwicklung und Durchführung ihrer Fernstudienangebote. Mit einem Repertoire von über 90 berufsbegleitenden Fernstudienangeboten in betriebswirtschaftlichen, technischen und sozialwissenschaftlichen Fachrichtungen ist der zfh-Verbund bundesweit größter Anbieter von Fernstudiengängen an Hochschulen mit akkreditiertem Abschluss. Alle zfh-Fernstudiengänge mit dem akademischen Ziel des Bachelor- oder Masterabschlusses sind von den Akkreditierungsagenturen ACQUIN, AHPGS, ASIIN, AQAS, FIBAA bzw. ZEvA zertifiziert und somit international anerkannt. Neben den Bachelor- und Masterstudiengängen besteht auch ein umfangreiches Angebot an Weiterbildungsmodulen mit Hochschulzertifikat. Derzeit sind über 6.300 Fernstudierende an den Hochschulen des zfh-Verbunds eingeschrieben.
zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
Telefon: +49 (261) 91538-0
Telefax: +49 (261) 91538-23
http://www.zfh.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (261) 91538-24
Fax: +49 (261) 91538-724
E-Mail: u.cron@zfh.de
Urlaub für Fernstudium und Weiterbildung
Was versteht man unter Bildungsurlaub?
Bildungsfreistellung – Bildungsurlaub – Bildungszeit ist bezahlter zusätzlicher Urlaub, den Arbeitgeber/innen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen für Bildungsmaßnahmen gewähren müssen, z.B. für Präsenzveranstaltungen im Rahmen eines Fernstudiums im zfh-Verbund. Die Weiterbildungskosten bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Bildungsfreistellung ist vom Ort des Arbeitsplatzes abhängig, der sich in einem Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Regelung befinden muss.
Damit viele Fernstudierende von dieser Möglichkeit profitieren, sorgt das zfh für eine Anerkennung seiner Angebote nach dem Bildungsfreistellungsgesetz: Die Präsenzveranstaltungen der zfh-Fernstudienangebote sind vorwiegend in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt.
Wie funktioniert es?
Fernstudierende im zfh-Verbund finden unter www.zfh.de/bildungsfreistellung/ Antragsformulare für ihren Studiengang. Hier erhalten Interessierte auch einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen zur Bildungsfreistellung bzw. zum Bildungsurlaub oder der Bildungszeit der jeweiligen Bundesländer. Darüber hinaus bietet die Seite www.bildungsurlaub.de/seminare/ einen Überblick anerkannter Veranstaltungen.
Das zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland kooperiert es seit 1998 mit den 15 Hochschulen der drei Länder und bildet mit ihnen gemeinsam den zfh-Verbund. Darüber hinaus kooperiert das zfh mit weiteren Hochschulen aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Das erfahrene Team des zfh fördert und unterstützt die Hochschulen bei der Entwicklung und Durchführung ihrer Fernstudienangebote. Mit einem Repertoire von über 90 berufsbegleitenden Fernstudienangeboten in betriebswirtschaftlichen, technischen und sozialwissenschaftlichen Fachrichtungen ist der zfh-Verbund bundesweit größter Anbieter von Fernstudiengängen an Hochschulen mit akkreditiertem Abschluss. Alle zfh-Fernstudiengänge mit dem akademischen Ziel des Bachelor- oder Masterabschlusses sind von den Akkreditierungsagenturen ACQUIN, AHPGS, ASIIN, AQAS, FIBAA bzw. ZEvA zertifiziert und somit international anerkannt. Neben den Bachelor- und Masterstudiengängen besteht auch ein umfangreiches Angebot an Weiterbildungsmodulen mit Hochschulzertifikat. Derzeit sind über 6.300 Fernstudierende an den Hochschulen des zfh-Verbunds eingeschrieben.
zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
Telefon: +49 (261) 91538-0
Telefax: +49 (261) 91538-23
http://www.zfh.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (261) 91538-24
Fax: +49 (261) 91538-724
E-Mail: u.cron@zfh.de