Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erneut erfolgreich:

.
VGH bestätigt damit die vorausgegangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg!

Es sind insgesamt drei behördliche Entscheidungen (zwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis und eine Waldumwandlungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg), die der bundesweit anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt hat. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun, wie auch das Verwaltungsgericht Freiburg, festgestellt, dass diese Entscheidungen zu Recht von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) angegriffen wurden, da Sie in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig sind:

  • Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind rechtswidrig, weil eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen. Zudem fehlt es an ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des mit der Waldumwandlung verbundenen Natureingriffs.
  • Die Waldumwandlungsgenehmigung ist rechtswidrig, weil diese von einer unzuständigen Behörde, nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde.

„Damit hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Rechtsauffassung unseres Rechtsanwalts Dr. Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe, eindeutig bestätigt, wonach die Vorgaben der Landesregierung in Baden-Württemberg rechtswidrig sind, weil sie gegen geltendes Umweltrecht verstoßen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Beschwerdeführer mit dem Versuch gescheitert sind, eine Gerichtsentscheidung in der Sache zu verhindern, indem behauptet wurde, der Naturschutzinitiative e.V. (NI) fehle es an einer Berechtigung, diese Genehmigungen anzugreifen. „Der Verwaltungsgerichtshof hat klar und deutlich ausgeführt, dass es keine Zweifel an der Zulässigkeit der geltend gemachten Rechtsbehelfe gibt. Da nach Einschätzung des VGH Baden-Württemberg die Genehmigungen für die Windkraftanlagen ‚voraussichtlich‘ rechtswidrig sind, fordern wir die Antragsteller vorsorglich auf, ihre Anträge zurückzuziehen“, so Harry Neumann.

Über Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.
Unsere Arbeit wird bundesweit von mehr als 50 Länder- und Fachbeiräten ehrenamtlich unterstützt. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen und Stiftungen, die unsere Ziele unterstützen.
Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Am Hammelberg 25
56242 Quirnbach/Westerwald
Telefon: +49 (2626) 9264770
Telefax: +49 (2626) 9264771
http://naturschutz-initiative.de/

Ansprechpartner:
Harry Neumann
Bundes- und Landesvorsitzender
Telefon: +49 (2626) 9264770
E-Mail: info@naturschutz-initiative.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel