Ein Glas Wasser zwischendurch trinken
Denn ungünstige klimatische Verhältnisse in Büro oder Werkshalle und beispielsweise trockene Luft im Winter können zu Schwindel, Kopfschmerzen und eben Müdigkeit führen. Wer nicht genügend trinkt, dehydriert. Ein Glas Wasser pro Stunde hilft!
Nicht so viel Koffein
Ein bis zwei Kaffee sind okay, gleiches gilt für Energydrinks. Denn zu viel Koffein kann zu Kopfschmerzen, Reizbarkeit, erhöhtem Blutdruck und im schlimmsten Fall sogar zu einem lebensgefährlichen Kollaps führen.
Viel frische Luft schnappen und richtig tief durchatmen
Sonnenlicht, Bewegung und Sauerstoff helfen dem Körper, die Müdigkeit zu bekämpfen. Schon ein viertelstündiger Spaziergang während der Pause ist sehr hilfreich. Wer trotzdem noch gähnt, sollte das als Zeichen dafür werten, dass der Körper mehr Sauerstoff benötigt. Was ist einfacher, als aufstehen, ans Fenster gehen und tief Luft holen? Das erfrischt und macht wacher.
Keine deftigen Mahlzeiten
Wer viel gegessen hat, belastet seinen Körper mit viel Verdauungsarbeit. Das macht noch schläfriger. Daher lieber kleine Snacks wie Obst, Gemüse und Nüsse über den Tag verteilt essen. Vorsicht auch bei Zucker: So schnell, wie der Blutzuckerspiegel steigt, sinkt er auch. Und das macht noch lustloser und matter.
Der komplette Artikel zum Thema Müdigkeit im Job ist in der Ausgabe von impuls 05/2019, der Versichertenzeitung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) unter www.bgetem.de nachzulesen. Weitere Informationen zum Thema Müdigkeit und Schlaf gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unter dguv.de unter Eingabe des Webcodes d139507.
Die BG ETEM ist mittlerweile für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben die gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Mitgliedsbetrieben sowie Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind die primären Aufgaben. Die BG ETEM übernimmt für ihre Mitgliedsunternehmen die Haftung in puncto gesundheitlicher Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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