Daimler-Abgasskandal: Kanzlei Dr. Stoll & Sauer veröffentlicht Protokoll von Diesel-Richter Reuschle vom 13. November 2019

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr veröffentlicht im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG das sogenannte „Reuschle“-Protokoll vom 13. November 2019. Darin legt der Richter am Landgericht Stuttgart Dr. Fabian Richter Reuschle dar, warum er 21 Verfahren zusammenfassen und wichtige Fragen im Abgasskandal dem Europäischen Gerichtshof EuGH zur Vorabentscheidung vorlegen will. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die dabei mit einer Klage gegen Daimler involviert ist (Az. 22 O 105/19) und zu den führenden Verbraucher-Kanzleien im Diesel-Abgasskandal, unterstützt Richter Reuschle in seinem Vorhaben, den EuGH einzuschalten. Sie will mit der Veröffentlichung des Protokolls für maximale Transparenz im Abgasskandal sorgen.

https://www.dieselskandal-anwalt.de/…

Dr. Ralf Stoll: Gang zum EuGH ist im Diesel-Abgasskandal überfällig

Am Stuttgarter Landgericht sorgt im Diesel-Abgasskandal von Daimler der sogenannte Diesel-Richter Reuschle erneut für Schlagzeilen. Derzeit versucht der Autobauer, ihn mit einem Befangenheitsantrag aus den Daimler-Verfahren herauszudrängen. Anstoß nahm Daimler unter anderem daran, dass Reuschle 21 Verfahren am Stuttgarter Landgericht zusammenfassen und entscheidende Fragen im Diesel-Abgasskandal dem Europäischen Gerichtshof EuGH zur Vorabentscheidung vorlegen wollte. In einer mündlichen Verhandlung am 13. November 2019 erklärte Reuschle seine Vorgehensweise und verteilte dazu ein Protokoll. „Wir wollen mit der Veröffentlichung des Reuschle-Protokolls für maximale Transparenz in dem Verfahren sorgen“, erklärte Dr. Ralf Stoll, der mit seinem Partner Ralph Sauer in einer Spezialgesellschaft für den Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig vertritt. „Der Gang an den Europäischen Gerichtshof ist richtig und längst überfällig“, betonte Stoll. Schließlich gehe es im Skandal um die Einhaltung von europäischen Normen. Aus Deutschland komme von Behördenseite wenig Hilfe bei der Aufklärung des Diesel-Abgasskandals. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und das Bundesverkehrsministerium behindern eher die Aufklärung im Diesel-Abgasskandal, anstatt sie zu beschleunigen, kritisierte Stoll die Behörden. Das KBA weigere sich beispielsweise, Prüfungsunterlagen zu Rückrufe an Gerichte zu übergeben. Vor diesem Hintergrund sei der Gang zum EuGH besonders sinnvoll.

Im Kern geht es Richter Reuschle um drei Fragen:

1. Ist das in den Fahrzeugen der Daimler AG verbaute sogenannte „Thermofenster“ eine illegale Abschaltvorrichtung?
2. Sind die Grenzwerte der Euro-Normen nur auf den Prüfständen einzuhalten und ist es damit praktisch egal, was im Realbetrieb aus dem Auspuff herauskommt? So zumindest argumentiert die Automobilindustrie.
3. Sollen die Verbraucher bei der Rückgabe ihres Diesel-Fahrzeugs den vollen Kaufpreis erstattet bekommen? Dann ist eine Nutzungsentschädigung für Autobauer hinfällig.

Wer ist überhaupt der Richter Dr. Fabian Richter Reuschle?

Der Stuttgarter Richter Fabian Richter Reuschle gilt im Diesel-Abgasskandal als der Schrecken der Automobilindustrie. Er hat sich in den vergangenen Jahren intensiv in den Dieselskandal eingearbeitet und interessante Urteile gefällt, die die rechtliche Landschaft in Deutschland beeinflussten. Er betreute Klagen von VW Aktionären, die den Konzern auf Schadensersatz verklagten. Die Kläger sahen sich durch den VW-Vorstand zu spät über den Abgasskandal informiert und auf diese Weise hätten ihre Aktienpakete über Gebühr an Wert verloren. Im Herbst 2018 verurteilte der Richter den Volkswagen-Eigentümer Porsche SE zu 47 Millionen Schadensersatz. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Richter Reuschle wollte auch einen großen Prozess, in dem VW-Vorstände vorgeladen werden sollten, damit sie die entscheidenden Fragen beantworten, wer was angeordnet und vor allem, wer alles über die Softwaremanipulation Bescheid gewusst hatte.

Volkswagen schlug mit Kanzlei SZA zurück / Verfassungsbeschwerde

Die VW-Holding, Porsche SE und Volkswagen versuchten bereits frühzeitig, in den Anlegerverfahren den Richter mit Befangenheitsanträgen zu stoppen. Kompetenzüberschreitungen und Selbstprofilierung warfen die Autobauer dem Richter vor. Mit einem ersten Befangenheitsantrag scheiterte VW auch in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Stuttgart. Als die Ehefrau von Richter Reuschle Ende 2018 VW auf Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs verklagte, witterte der Konzern seine erneute Chance. Unterstützung holten sich die Autobauer dabei von der Kanzlei Schilling Zutt & Anschütz SZA – und erwirkten in 195 Verfahren am Landgericht Stuttgart die Ablösung des Richters. Der hatte übrigens die Klage seiner Frau selbst offengelegt. In der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz arbeitete übrigens der kommende Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth, der seit knapp einem Jahr dem Ersten Senat vorsitzt. Harbarth war bei SZA bis zu seinem Wechsel ans Bundesverfassungsgericht Geschäftsführer. An dieser Verbindung, die auch einen Hauch von Befangenheit in sich trägt, nahm politisch bei der Wahl Harbarths zum Verfassungsrichter niemand Anstoß. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat jedoch im Namen ihrer Mandanten am 28. November 2019 Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum Richter am Bundesverfassungsgericht eingelegt. Mehr dazu auf www.staatshaftung.eu.

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel