Um die schmucken Porzellanbecher wiederzubekommen, wird auf den meisten Weihnachtsmärkten mit Becherpfand gearbeitet. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Pfandzahlung nicht gleichbedeutend mit dem Becherkauf ist. Wer also den Becher anschließend mit nach Hause nimmt, begeht streng genommen Diebstahl, der nach Paragraf 242 Straf¬gesetz¬buches mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. Und auch wenn wahrscheinlich kein Becher-Dieb hinter Gitter wandert: Im Zweifel sollte man den Standbetreiber bzw. Eigentümer des Bechers fragen, ob man den Becher mitnehmen darf. Oft ist es sogar gewünscht.
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