Auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gesetzlich unfallversichert. Der Schutz beginnt an der Haustür, unabhängig davon, ob die Beschäftigten zu Fuß gehen oder ein Verkehrsmittel wie das Auto, den Bus oder einen E-Scooter nutzen. Versichert ist der direkte Weg zur Arbeit, dabei sind nötige Umwege, beispielsweise zum Kindergarten oder Pendlerparkplatz, inbegriffen. Beim kurzen Stopp zum Brötchenholen hingegen ruht der Versicherungsschutz, bis der Arbeitsweg wieder aufgenommen wird.
Erschwerte Straßenverhältnisse für alle
Nasses Laub auf den Straßen, Nässe und erster Bodenfrost stellen in der dunklen Jahreszeit alle Verkehrsteilnehmer vor Herausforderungen: Die Rutschgefahr steigt und folglich sind die Bremswege deutlich verlängert. Fahrer, die erstmals ein E-Bike oder einen E-Scooter nutzen, sollten sich generell auf einem abgegrenzten Gelände mit ihrem Fahrzeug vertraut machen. E-Bikes reagieren beim Einsatz der Vorderradbremse oft empfindlicher als ein Fahrrad. Bei Vorderradantrieb können zudem enge Kurvenfahrten erschwert sein. Bei schlechten Straßenverhältnissen kann es so leicht zu einem Sturz kommen, weil das Vorderrad wegrutscht oder blockiert. Bei E-Scootern ist es durch die kleinen Reifen schwieriger das Gleichgewicht zu halten als auf einem Fahrrad. Zudem sind sie auf unebenem Boden oder beim Handzeichengeben zum Abbiegen oft instabil. „Eine Helmpflicht für E-Bikes und E-Scooter gibt es nicht. Wir empfehlen aber, einen Helm zu tragen. Nutzen Unternehmen diese Fahrzeuge auf ihrem Betriebsgelände, raten wir bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung dem Arbeitgeber, das Tragen eines Helms vorzuschreiben“, erklärt der Experte.
Wenn das Handy plötzlich 15 Kilogramm wiegt
Bei Ladung denken die meisten Autofahrer an Handwerkerfahrzeuge oder Transporter: Hier sind zum sicheren Verstauen von Werkzeugen und Materialien Rückhalte- und Schließvorrichtungen die Regel. Doch auch im privaten PKW oder Dienstwagen sind das Smartphone auf dem Beifahrersitz, die Aktentasche auf dem Rücksitz oder der Präsentationskoffer im Kofferraum bei einem Unfall gefährliche „Geschosse“: Kommt es bei 50 Stundenkilometern zu einem Auffahrunfall, fliegt ein Handy von 300 Gramm mit einer Masse von 15 Kilogramm gegen die Scheibe oder durch den Innenraum. Steht ein Wasserkasten oder ein Musterkoffer von 14 Kilogramm bei diesem Aufprall ungesichert im Kofferraum, schlägt er mit 700 Kilogramm gegen die Rückbank. Das reicht, um die Sitze zu durchschlagen und die Insassen zu gefährden. „Taschen gehören auf den Fußboden hinter dem Sitz und Ladung im Kofferraum sollte dicht an der Rückbank stehen. Am besten wird sie durch Halterungen oder Bänder gesichert. Das beugt dem Verletzungsrisiko durch herumfliegende Gegenstände vor“, mahnt Kaulen.
Weitere Informationen unter https://www.tuv.com/arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit fast 150 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com
Stellvertretender Konzernsprecher
Telefon: +49 (221) 806-2255
Fax: +49 (221) 806-1567
E-Mail: joerg.meyer@de.tuv.com