Ausnahmen der Ladenöffnungsregeln
Seit dem 17. Oktober 2019 können Kunden sich mit dem Kauf ihrer Sonntagsbrötchen in Bäckereien, die mit einem Café kombiniert sind, mehr Zeit lassen. Denn hier ist auch außerhalb der ansonsten für Sonn- und Feiertage geltenden Öffnungszeiten der Verkauf von Backwaren gestattet. Solche Bäckereicafés zählten als Gaststätten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am vergangenen Donnerstag, weil Brot und Brötchen „zubereitete Speisen“ seien. Und für Gaststätten gelten weit liberalere Öffnungszeiten.
In Bäckereien mit angeschlossenem Café dürfen Brot und Brötchen daher ab sofort von früh bis spät abgegeben werden (BGH, Az.: I ZR 44/19).
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