Möchte ein Mieter seinen Mietvertrag kündigen, muss er natürlich den Vermieter darüber informieren. Doch damit nicht genug: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass er im Zweifel sogar beweisen muss, dass der Vermieter die Kündigung auch bekommen hat. Dazu genügt es nicht, zu beweisen, dass man das Schreiben zur Post gebracht hat. Vielmehr muss man nachweisen, dass es dem Vermieter zugestellt wurde. Ob dieser das Schreiben nach Zustellung dann auch liest, ist nicht mehr Sache des Mieters. Um einen eindeutigen Nachweis der Zustellung zu haben, sollte man daher entweder einen Boten beauftragen, der den Einwurf protokolliert, oder den Brief als Einwurfeinschreiben versenden. Bei den anderen Varianten des Post-Einschreibens ist die Zustellung nur dann nachweisbar, wenn der Vermieter angetroffen wird und den Empfang schriftlich bestätigt. Ein Benachrichtigungszettel vom Postboten im Briefkasten des Vermieters ist kein ausreichender Beweis. Wenngleich auf den ersten Blick etwas übertrieben, ist der sicherste Weg die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.
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