Oracle Lizenzaudit – Chaos bei der Oracle Audit Klausel

Mit großem Aufsehen hat Softwaregigant Oracle die Vertragsklausel in den Allgemeinen Bedingungen OMA (Oracle Master Agreement) für das Oracle Audit (auch Oracle Lizenzaudit oder Oracle License Review) geändert. Die entsprechende Vertragspassage hat sich deutlich verlängert und enthält einige brisante Neuerungen.

Auf den ersten Blick fällt auf, dass der Hersteller in der Oracle Audit Klausel auf einmal bei einer Lizenzüberprüfung das „Ablaufenlassen“ entsprechender Tools und Skripte zur Pflicht machen möchte. Genau dies haben Unternehmen in der Vergangenheit stets versucht zu verhindern. Entsprechend groß fiel die Panikreaktion des Marktes auf Oracles Vertragsveränderung aus. Doch es empfiehlt sich, die neue Oracle Audit Klausel einmal genauer unter die Lupe zu nehmen und zudem auch einen internationalen Vergleich (hier USA, Deutschland, Österreich, Schweiz) anzustellen.

Es finden sich eine Reihe an Ungereimtheiten und Möglichkeiten zu Abwehr der Oracle Audit Klausel – vielleicht sogar mehr als früher – doch soll der Fokus hier auf der geforderten technischen Vermessung liegen. Dies ist in den einzelnen Ländern wie folgt formuliert:

Deutschland:

…Sie verpflichten sich, bei einer solchen Prüfung durch Oracle  zu kooperieren sowie, soweit von Oracle in zumutbarem Umfang angefordert, angemessene Unterstützung und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Eine solche Unterstützung umfasst unter anderem das Ablaufenlassen von Oracle-Datenmesswerkzeugen auf Ihren Servern und die Bereitstellung der resultierenden Daten an Oracle…

Österreich:

…Sie verpflichten sich, bei derartigen Audits mit Oracle zu kooperieren, angemessene Unterstützung zu leisten und Zugriff auf Informationen zu gewähren, die Oracle in angemessenem Umfang verlangt. Diese Unterstützung umfasst unter anderem das Ausführen von Oracle Vermessungswerkzeugen (data measurement tools) auf Ihren Servern und die Bereitstellung der daraus resultierenden Daten an Oracle…

Schweiz:

…Sie verpflichten sich, bei Oracles Audit zu kooperieren, Oracle in vernünftigem Umfang zu unterstützen und Zugang zu Informationen zu gewähren. Diese Unterstützung beinhaltet, ohne sich darauf zu begrenzen, den Betrieb der Oracle Datenmessung-Tools auf Ihren Servern und die Bereitstellung der Ergebnisdaten an Oracle…

Allein die deutsche Variante ist schon brisant genug, aber der Vergleich allein im deutschsprachigen Raum dürfte einen international aufgestellten Oracle Kunden, der in den einzelnen Ländern Oracle Software einkauft, nun völlig verwirren.

Wie läuft es ab, wenn ein solcher Kunde von Oracle auditiert werden soll?

Werden dann drei Audits zu unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Ländern durchgeführt?

In Deutschland verlangt Oracle bei Prüfungen durch Oracle zu kooperieren. Das bedeutet also, dass bei Prüfungen durch Dritte Auditoren – eine bei Oracle beliebte Vorgehensweise – nicht kooperiert werden muss? In Österreich wird die Unterstützung bei Audits mit Oracle verlangt, also wenn Oracle beim Audit dabei ist.

Aber wer ist denn dann der Auditor?

Der Kunde selbst?

In der Schweiz scheint es etwas klarer zu sein; der Hersteller verlangt Unterstützung bei Oracles Audit – obwohl der spitzfindige Kunde mit einem Augenzwinkern auch daraus interpretieren könnte, dass seine Unterstützung verlangt wird, wenn Oracle selbst auditiert wird.

Es handelst sich schließlich um Oracles Audits und nicht das Kunden-Audit, oder nicht?

Allein in diesen Sätzen finden sich noch eine Reihe mehr Ungereimtheiten, doch sei an dieser Stelle lediglich noch auf den Umstand hingewiesen, dass auch in den einzelnen Ländern unterschiedliche Unterstützung angefordert wird. In Deutschland soll sie angemessen sein, wenn sie in zumutbarem Umfang angefordert wird. In Österreich wird der Kunde um angemessene Unterstützung gebeten, die angemessen angefordert wird und in der Schweiz soll es schlichtweg vernünftig sein. Dem geneigten Leser erscheint es wie eine Bandbreite mit „zumutbar“ am oberen Ende (D) und „angemessen“ am unteren Ende (AU). Die „vernünftige“ Unterstützung (CH), scheint wohl irgendwo dazwischen zu liegen.

Mit Blick auf die angesprochenen Oracle Audit-Tools wird das Chaos komplett!

Je nach Land werden unterschiedliche Bedingungen an die vom Hersteller angeforderten Tools im Oracle Audit gestellt. Was der Unterschied zwischen „Oracle-Datenmesswerkzeugen“ (D), „Oracle Vermessungswerkzeugen (data measurement tools)“ (AU) und „Oracle Datenmessung-Tools“ (CH) sein soll, darüber kann der Kunde nur Vermutungen anstellen. Wichtig ist, dass in Deutschland und Österreich wohl reine Tools zu Vermessung von Oracle ausreichen. Dies können demnach auch Tools von Drittanbietern sein. In der Schweiz ist es härter geregelt, dort wird konkret der Betrieb der Oracle Tools angeordnet.

Vielleicht hilft dem verwirrten Kunden ein Blick auf die „Original-Klausel“. Dort heisst es:

USA:

…You agree to cooperate with Oracle’s Audit and provide reasonable assistance and access to information reasonably requested by Oracle. Such assistance shall include, but shall not be limited to, the running of Oracle data measurement tools on Your servers and providing the resulting data to Oracle.

Hier wird im Grunde klar, dass der Hersteller lediglich den Einsatz irgendwelcher Tools verlangt, die zur Vermessung der Oracle Software geeignet sind. Ansonsten wäre an diese Stelle „the running of Oracle’s data measurement tools“ verlangt worden, doch das wollte man offenbar nicht. Das dem Verfasser der Klausel der Unterschied zwischen „Oracle data measurement tools“ und „Oracle’s data measurement tools“ durchaus klar ist, wird am ersten Satz dieser Klauselpassage deutlich.

Aber warum sollte sich ein Kunde in der Schweiz daran halten, die hauseigenen Tools von Oracle zu verwenden, wenn es in allen anderen Ländern nicht verlangt wird?

Zum Abschluss könnte man vielleicht eine Rangliste des Härtegrades der deutschsprachigen Klauseln aufstellen. Diese würde dann wie folgt aussehen:

  1. Schweiz
  2. Österreich
  3. Deutschland

Die Schweizer Klausel ist am klarsten und härtesten formuliert, obwohl es genug Angriffspunkte gegen diese Klausel gibt. Am weichsten, mit vielen Schlupflöchern, steht die Deutsche Oracle Audit Klausel dar. Dies mag daran liegen, dass der Verfasser versucht hat, der komplizierten deutschen AGB-Prüfung  Rechnung zu tragen. Zudem spricht man in Deutschland nicht von einem Audit, sondern nur von einer Prüfung. Die Österreichische Klausel liegt, inklusive einiger Rechtschreibfehler, dazwischen.

Die Oracle Audit Spezialisten von ProLicense haben einen detaillierten Vergleich der einzelnen Oracle Audit Klauseln erstellt. „Wir können unseren Mandanten mit gewichtigen Gegenargumenten durch das Audit helfen“, so Christian Grave, Geschäftsführer bei ProLicense und Experte für die unabhängige Oracle Lizenzberatung. „Für international aufgestellte Kunden wird es in Zukunft schwieriger, da unterschiedliche Strategien in unterschiedlichen Ländern erfolgsversprechender sind. Auch die Verhandlung des Oracle Audits wird deutlich komplexer, obwohl Teile der Klauseln für den Kunden einfacher geworden sind“, ergänzt Rechtsanwalt Sören Reimers, ebenfalls Geschäftsführer bei ProLicense und Experte für Oracle Lizenzaudits.

Anbieter von Software Asset Management Tools sehen in den neuen Oracle Audit Klauseln quasi eine Bestätigung für Ihre Produkte, doch dadurch läuft der Kunde Gefahr, zu viele Daten zu liefern. „Das neue Oracle Master Agreement (OMA) enthält in allen drei deutschsprachigen Ländern jeweils zwei Öffnungsklauseln in Bezug auf die geforderten Daten. Der Kunde liefert leicht zu viel und vielleicht ist der Tool-Einsatz gar nicht nötig“, verdeutlicht Markus Oberg, Chairman der Lighthouse Alliance, der Kunden-Allianz gegen rein vertriebsorientierte Software Audits. „Technische Instrumente liefern nun einmal keine rechtliche Vertragsanalyse und verhandeln keine Klausel-Auslegungen. Es scheint den Kunden oft ein einfacher Weg zu sein, die Lizenzbilanz des eigenen Tools zu senden, doch oft sieht man dann Wald vor lauter Bäumen nicht und verpasst die einfachste Lösung des Problems“, so Grave abschließend.

Interessierte und verwirrte Oracle-Kunden können über die Website von ProLicense Kontakt zu den Oracle Experten aufnehmen, um beim Audit auf transparenter Basis handeln zu können. „Wir haben immer Schlupflöcher für unsere Mandanten gefunden und ihnen in jedem Mandat viel Geld gespart.“, so Christian Grave.

Zur Website von ProLicense:

www.prolicense.com

Interessante Videos mit Christian Grave zu diesem Thema finden Sie auch auf Youtube:

Oracle Lizenzaudit FAQ

Eine interessante Youtube-Playlist über Software Audits finden Sie hier:
Software Audit – Software Lizenzaudits – Sicherung Ihrer Rechte!

und hier
Software Audit Basics – FAQ [Software Audit – Software Lizenz Audit]

Youtube-Kanal von ProLicense (viele Software Audit Videos):
ProLicense – die Software Audit Experten

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