Möglich wurde Tempo 30 durch eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung Ende 2016: Seitdem bedarf es für die Geschwindigkeitsbeschränkung für den fließenden Verkehr keiner Gefahrenlage aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse mehr. Im Bereich von Kindertagesstätten und Altenwohnheimen, die unmittelbar an einer Hauptverkehrsstraße liegen, kann ohne Prüfung besonderer Voraussetzungen Tempo 30 angeordnet werden. Seit zehn Jahren schon habe man die Verkehrsberuhigung gewollt, sagt Bürgermeisterin Dr. Birgit Richtberg, „endlich ist sie da, und das ist auch gut so. Punkt. Ausrufezeichen.“
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de
Stellvertretende Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-3400
Fax: +49 (6641) 977-53400
E-Mail: gabriele.richter@vogelsbergkreis.de