Die Internationale Woche der Gehörlosen wird jährlich von der weltweiten Gehörlosengemeinschaft in der letzten vollen Septemberwoche gefeiert, um an den ersten Weltkongress des WFD zu erinnern, der in Rom 1951 im gleichen Monat stattfand.
Dieses Jahr hat der WFD für jeden Wochentag von Montag, 23.09.2019, bis Sonntag, 29.09.2019, ein Unterthema festgelegt. Die Termine und die entsprechenden Unterthemen lauten wie folgt:
- Montag, 23.09.2019: Gebärdensprachrechte für alle!
- Dienstag, 24.09.2019: Gebärdensprachrechte für alle Kinder
- Mittwoch, 25.09.2019: Gebärdensprachrechte für gehörlose Seniorinnen und Senioren
- Donnerstag, 26.09.2019: Gebärdensprachrechte für taubblinde Menschen
- Freitag, 27.09.2019: Gebärdensprachrechte für gehörlose Frauen
- Samstag, 28.09.2019: Gebärdensprache für gehörlose LGBT (lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, queere, intersexuelle und asexuelle Menschen)
- Sonntag, 29.09.2019: Gebärdensprachrechte für gehörlose Flüchtlinge
Seit den späten 1970er Jahren wird sowohl vom Deutschen Gehörlosen-Bund als auch von Landesverbänden der Gehörlosen der Tag der Gehörlosen veranstaltet. Solche Aktivitäten brauchen die Partizipation und Beteiligung verschiedener Interessengruppen, zu denen Familien, Peers, Regierungsstellen, professionelle Dolmetscher/-innen für Gebärdensprache und Organisationen von Menschen mit Behinderungen gehören.
Gebärdensprachen werden jeden Tag von Millionen gehörloser Menschen auf der Welt gebraucht. Allerdings haben rund 50 Staaten sie als offizielle Sprachen anerkannt. Diese mangelnde Anerkennung bedeutet, dass es nicht möglich ist, einen Zugang zu Bildung in Gebärdensprachen und die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscher/-innen in der öffentlichen Verwaltung zu garantieren. Darüber hinaus geht mit dem Fehlen einer offiziellen Anerkennung das Risiko einer Marginalisierung von Gehörlosen und Gebärdensprachnutzer/-innen einher.
Seit dem 1. Mai 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) mit Inkrafttreten des § 6 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als eigenständige Sprache anerkannt. Ebenso wurde das Recht auf die Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Sozial- und Verwaltungsrecht statuiert. Bis heute ist sie jedoch der deutschen gesprochenen Sprache nicht gleichgestellt. Die DGS wird im BGG als eine Kommunikationshilfe in der Amtssprache Deutsch beschrieben. Die DGS ist jedoch keine Kommunikationshilfe!
Die am 05.11.1992 vom Europarat gezeichnete Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde durch die Bundesregierung 1998 ratifiziert und trat am 01.01.1999 in Kraft. Durch Hinterlegung beim Europarat verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland, Minderheiten- und Regionalsprachen zu schützen und zu fördern. Das ist bisher mit Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Nieder- und Obersorbisch, Niederdeutsch sowie Romanes geschehen. Die Deutsche Gebärdensprache ist jedoch bis heute nicht in allen Lebensbereichen als Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen anerkannt.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. (DGB) fordert die gesetzliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Gebärdensprache als Minderheitensprachen zu schützen und zu fördern, sowie die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als Amtssprache, Gerichtssprache und Schulsprache in der deutschen Verfassung oder mittels eines sogenannten Gebärdensprachgesetzes (mit gleichem Status wie gesprochenes und geschriebenes Deutsch).
Der DGB unterstützt vorbehaltlos die „Charta des Weltverbandes der Gehörlosen (WFD) zu Gebärdensprachrechten für alle“ vom 27.07.2019 und befürwortet die darin enthaltenen Ausführungen zur Anerkennung der Bedürfnisse, der Würde und der Menschenrechte Gehörloser als einer Behindertengruppe und sprachlichen Minderheit. Eine deutsche Übersetzung der „WFD-Charta“ ist hier abrufbar.
Der DGB bittet die Bundesregierung, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Bundesbehindertenbeauftragten, den Deutschen Behindertenrat, nationale und regionale Institutionen, nationale und regionale Organisationen sowie andere relevante Akteure jedweder Art, die WFD-Charta zu unterzeichnen, um sich dafür zu engagieren, die Menschenrechte gehörloser Menschen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene zu fördern und zu verbessern. Die Charta kann online unter http://wfdeaf.org/charter/ unterzeichnet werden.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. versteht sich als sozial- und gesundheitspolitische, kulturelle und berufliche Interessenvertretung der Gebärdensprachgemeinschaft, also der Gehörlosen und anderer Menschen mit Hörbehinderung, die sich in derzeit 26 Mitgliedsverbänden mit ca. 28.000 Mitgliedern, darunter 16 Landesverbänden und 10 bundesweiten Fachverbänden, zusammengeschlossen haben. Insgesamt zählen dazu etwa 600 Vereine. Unser Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Lebenssituation von Gehörlosen durch den Abbau von kommunikativen Barrieren und die Wahrung von Rechten, um eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Deutscher Gehörlosenbund e. V.
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