Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, unterstrich nach dem ersten Jahr Datenschutz-Grundverordnung, dass die Aufsichtsbehörden ihre Kontrolltätigkeiten intensivierten. „Datenschutzbeauftragte sind für uns und die Unternehmen wichtige Ansprechpartner. Sie unterstützen Unternehmen dabei, sich gesetzeskonform aufzustellen und dadurch Zeit und Geld zu sparen – von etwaigen Bußgeldern bei Verstößen ganz abgesehen.“
Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, kritisierte, „mit der zahlenmäßigen Lockerung wird der Bundesgesetzgeber der Wirtschaft einen Bärendienst erweisen. Besser wäre gewesen, zu klären, was in einer Welt, in der jeder mit Tablet und Smartphone agiert mit ständiger Beschäftigung wirklich gemeint ist.
Und der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Professor Thomas Petri, betonte, „Zuverlässiger Datenschutz ist mittlerweile zu einem Markenzeichen geworden. Unternehmen, die jetzt auf einen DSB verzichten, geben einen wichtigen Teil ihres Kundenvertrauens preis.“
Die Bundesregierung hatte vor der Sommerpause die Änderung des BDSG in die Wege geleitet, wodurch die Benennungspflicht für Unternehmen „gelockert“ werden soll: Danach müssen private Firmen dann einen DSB benennen, wenn dort mehr als 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Bislang lag die Grenze bei 10 Mitarbeitern.
Einer Umfrage des Fachmagazins „Datenschutz-Praxis“ zufolge, wollen von den betroffenen Unternehmen 19 Prozent künftig keinen DSB mehr benennen. 20 Prozent der Firmen, die nach der neuen Regel keinen DSB benennen müssen, wollen aber ihre Datenschutzorganisation nicht verändern.
„Jedes zweite der von der Neuregelung betroffenen Unternehmen hat erkannt, wie wichtig die fachliche Beratung durch einen DSB ist“, sagte Spaeing. Vor allem jungen Unternehmen und Start-Ups, die neue Technologien entwickeln oder Internet-Services anbieten, empfiehlt er, einen DSB zu benennen. „Junge Unternehmen entwickeln ihre Ideen und Produkte in puncto Datenschutz oft in einem vermeintlich rechtsfreien Raum. Aber wer die Anforderungen internationaler Partner oder Kunden nicht erfüllen kann, gerät schnell in einen Wettbewerbsnachteil.“
Die Kernkompetenzen der Datenschutzbeauftragten werden auch die rund 200 Teilnehmer beschäftigen, die am 23. und 24. Oktober unter dem Motto „Wirtschaft trifft Aufsicht“ zur mittlerweile dritten BvD-Herbstkonferenz zusammenkommen, die in diesem Jahr in Nürnberg stattfindet. Zu der Konferenz lädt der BvD gemeinsam mit den Datenschutzaufsichtsbehörden von Baden-Württemberg und Bayern ein. Weitere Themen sind unter anderem: Connected Car, Pre-Employment-Screenings, Binding Corporate Rules, grenzüberschreitender Datenverkehr in Nicht-EU-Länder, Tracking, Big Data, Bußgelder, Scoring, Datenpannen sowie jede Menge Tipps und Tricks aus dem älltäglichen Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Als Redner sind unter anderem der Journalist und Kolumnist Heribert Prantl der Süddeutschen Zeitung, die Konzerndatenschutzbeauftragte der Deutschen Bahn, Chris Newiger, sowie der Buchautor Stephan Orth dabei. In einem eigenen Slot beantworten die Landesbeauftragten täglich Fragen der Teilnehmenden.
Den Behördentag am 25. Oktober eröffnet Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Neben vielen Themen aus dem Alltag der Behörden geht es auch um die Möglichkeiten des technischen Datenschutzes, die Aufgaben der DSBs, und Datenpannen im öffentlichen Bereich. Den Behördentag wird der Youtuber und Journalist Rayk Anders, mit einer Keynote der anderen Art schließen.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fördert die beruflichen Interessen der Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieben und setzt sich aktiv für die weitere Entwicklung und Akzeptanz des Berufes "Datenschutzbeauftragter" ein – als einziger Berufsverband für Datenschutzbeauftragte in Deutschland.
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