Illegales Dauerwohnen
Ob man sich dauerhaft auf einem Campingplatz häuslich einrichten darf, ist nach Auskunft der ARAG Experten nicht pauschal zu beantworten. Abhängig ist dies sowohl von bauplanungsrechtlichen als auch von bauordnungsrechtlichen Vorschriften und die sind Ländersache. Grundsätzlich ist aber die Lage des Campingplatzes ausschlaggebend für dauerhaftes Wohnen. Liegt der Campingplatz beispielsweise in einem Gebiet, das im Bebauungsplan als Wohn- oder Mischgebiet ausgewiesen ist, darf dort qua gesetzlicher Definition auch gewohnt werden. Vorausgesetzt natürlich, dass die Unterkunft die jeweils geltenden Vorschriften des Bauordnungsrechts bzw. der Camping- und Wochenendplatzverordnung einhält. Liegt der Platz hingegen in „Sondergebieten, die der Erholung dienen“ (§ 10 Baunutzungsverordnung), ist dauerhaftes Wohnen in der Regel tabu. Nach Einschätzung der ARAG Experten dulden jedoch viele Kommunen das illegale Dauerwohnen. Seit einer auf einer EU-Richtlinie beruhenden Ergänzung des § 12 Baugesetzbuch im vergangenen Jahr haben die Kommunen nun zudem die Handhabe, in den bisher als "Erholungssondergebieten" festgesetzten Bereichen auch eine Wohnnutzung zuzulassen.
Kosten
Je nach Größe und Lage und Infrastruktur des Campingplatzes variieren die Kosten für eine Parzelle enorm. Neben einer Grundpacht können Pro-Kopf-Kosten, Kosten für Wasser, Strom, WLAN, Abwasser, Gas, etc. anfallen. So können jährlich ganz leicht 1.500 Euro und mehr zusammenkommen. Verglichen mit einer Wohnungsmiete zwar immer noch wenig, aber auch diese Summe gilt es zu stemmen. Hinzu kommt die Investition in ein mobiles Heim: Ob Wohnwagen oder Wohnmobil – wer das ganze Jahr über auf dem Campingplatz leben will, sollte an den mobilen vier Wänden nicht sparen.
Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
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